Häufig gestellte Fragen in der Kategorie:
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Habe ich Urlaub? Wenn ja, wieviel?
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Wie beantrage ich Urlaub?
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Werden Urlaubstage vergütet und wenn ja, wie?
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Was passiert wenn ich meinen Urlaub nicht nehme?
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Mein Urlaub wurde nicht genehmigt. Woran liegt das?
Ja, du hast Urlaub! Dein Urlaubsanspruch wird zu Beginn deines Arbeitsverhältnisses, unabhängig von deiner Anstellungsart berechnet. Berechnet wird er anhand deiner Vertragsstunden- und laufzeit, entsprechend §11 MTV BAP. Derzeit beträgt der Urlaub bei einer Vollzeitbeschäftigung 24 Tage und wird davon anteilig berechnet.
Zum Beispiel:
- 3 Arbeitstage pro Woche über 12 Monate ergibt 14.4 Urlaubstage.
- 2 Arbeitstage pro Woche über 12 Monate ergibt 9.6 Urlaubstage.
Wieviele Arbeitstage du vertraglich hast besprichst du bei deiner Einstellung mit deinem Recruiter und nimmst auch nur anteilig Urlaub für deine tatsächliche Anzahl an Arbeitstagen. Hast du zum Beispiel 3 Arbeitstage in der Woche, reichen auch 3 Urlaubstage um eine Woche freizunehmen. Den aktuellen Stand deiner verbleibenden Urlaubstage findest du in deinem Landwehr Profil unter 'Urlaub'. Sollten deine vereinbarten Arbeitstage von deinen tatsächlichen abweichen, wird am Ende deiner Beschäftigung dein tatsächlicher Anspruch berechnet und gegebenenfalls angepasst.
Möchtest du Urlaub beantragen, sprich zunächst mit deinem zuständigen Ansprechpartner am Einsatzort ob der gewünschter Zeitraum möglich ist.
Passt es? Super! Jetzt informierst du uns über den gewünschten Zeitraum. Wie genau du Urlaub bei uns einreichst findest du in der Willkommensmail die du an deinem ersten Tag bei uns erhalten hast. Wenn dein Urlaub auch von unserer Seite genehmigt wurde erhälst du eine schriftliche Bestätigung deines zuständigen Recruiters per Mail.
Achtung Deadline! Dein Urlaubsantrag muss vier Wochen vor dem gewünschten Zeitraum bei uns vorliegen.
Ja, du erhälst auch für deine Urlaubstage eine Lohnfortzahlung!
Wie genau einzelne Urlaubstage entlohnt und angerechnet werden, setzt sich aus deinen Urlaubstunden und deinem Urlaubslohn zusammen.
Unser System erfasst wieviele Stunden du in den letzten drei Monaten gearbeitet hast und errechnet daraus eine durchschnittliche Stundenzahl pro Tag, deine Urlaubsstunden. In diesen Durchschnitt fließen auch Krankheits-,Urlaubs-, und Feiertage mit ein.
Um zu berechnen welchen Stundenlohn du je Urlaubsstunde erhälst, wird auch der Urlaubslohn auf Basis der letzten drei Monate berechnet. Hierzu werden alle Beträge, die dir ausgezahlt wurden durch die Summe aller Stunden der letzten drei Monaten geteilt.
Ein Urlaubstag wird also aus den durchschnittlichen Stunden und dem durchschnittlichen Stundenlohn der letzten 3 Monate berechnet. Da sich der Durchschnitt jeden Monat neu zusammensetzt, kann der Betrag den du für Urlaubstage erhälst sich von Monat zu Monat verändern.
Den genauen Wert für deine Urlaubstage kannst du auf der jeweiligen Lohnabrechnung selbst einsehen.
Passt dir gerade kein Urlaub oder du möchtest einfach lieber arbeiten gehen? Dann ist das durchaus möglich!
Prinzipiell gilt: Dein Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub verfällt (nach deutschem Arbeitsrecht) am Ende des Jahres. Du hast jedoch die Möglichkeit fünf deiner restlichen Urlaubstage aus dem Vorjahr mit ins nächste Jahr zunehmen und bis zum 31. März des Folgejahres zu nutzen. Endet dein Arbeitsvertrag bei uns und dir stehen noch Urlaubstage zu, werden dir diese berechnet und mit deiner letzten Lohnabrechnung ausgezahlt.
Falls dein Urlaub nicht genemigt wurde, kontaktiert dich dein zuständiger Recruiter um den Grund zu besprechen und ihr findet zusammen eine Lösung!
Die Ablehnung eines Urlaubsantrags kann verschiedene Gründe haben. Es kann zum Beispiel sein, dass dein Urlabskontingent nicht für den gewünschten Zeitraum ausreicht, oder aber, dass viele anderen Mitarbeiter für den gleichen Zeitraum bereits Urlaub beantragt haben (z.B. Weihnachten, Ferienzeiten etc.).
Denke also daran deinen Urlaub, besonders zu beliebten Urlaubszeiten, möglich früh einzureichen!