Werkvertrag

In einem Geschäftsumfeld ist der Werkvertrag eine grundlegende Vereinbarung zwischen Unternehmen und externen Dienstleistern. Der Vertrag definiert die zu erbringenden Leistungen und die vereinbarte Vergütung. Diese Art der Vereinbarung ist in vielen Branchen üblich und bietet Flexibilität bei der Zusammenarbeit. Es ist entscheidend, die rechtlichen Rahmenbedingungen und Verpflichtungen zu verstehen, um eine erfolgreiche Geschäftsbeziehung sicherzustellen. Unser Artikel beleuchtet die wesentlichen Aspekte eines Werkvertrags und bietet praktische Einblicke in Themen wie Widerrufsrecht und Arbeitnehmerüberlassung.

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Was ist ein Werkvertrag?

Ein Werkvertrag ist eine rechtliche Vereinbarung, in der ein Auftragnehmer (Dienstleister) sich verpflichtet, ein bestimmtes Werk oder eine Dienstleistung für den Auftraggeber (Unternehmen) zu erbringen. Die Leistungserbringung muss dabei einen messbaren Erfolg haben, beispielsweise die Herstellung eines Produkts, die Erstellung einer Website oder die Durchführung von Reparaturen. Gemäß § 631 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist ein Werkvertrag ein Vertrag, durch den sich der Auftragnehmer zur Herstellung eines Werkes gegen Bezahlung verpflichtet.

Bei einem Werkvertrag steht das konkrete Ergebnis im Fokus. Der Auftragnehmer ist demnach nicht nur für die Ausführung der Arbeiten verantwortlich, sondern auch für das Erreichen des vereinbarten Ergebnisses. Diese klare Zielsetzung macht den Werkvertrag zu einer beliebten Vereinbarung in zahlreichen Branchen, da sie Sicherheit und Klarheit für das Unternehmen bietet.

Ein wesentliches Merkmal eines Werkvertrags ist die Vergütung, die üblicherweise im Voraus oder in Raten vereinbart wird und an die erfolgreiche Fertigstellung des Werkes geknüpft ist. Darüber hinaus regelt der Vertrag auch weitere wichtige Punkte wie Lieferfristen, Gewährleistungen und Haftungsfragen. Mehr dazu erklären wir weiter unten.

Unterschied zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag

Ein Werkvertrag legt also den Fokus auf ein konkretes Ergebnis, das der Auftragnehmer liefern soll. Dabei verpflichtet sich der Auftragnehmer nicht nur zur Durchführung, sondern auch zum Erfolg des Ergebnisses. Im Gegensatz dazu beinhaltet ein Dienstvertrag lediglich die Erbringung von Dienstleistungen durch einen Auftragnehmer für den Auftraggeber, wobei der Schwerpunkt auf der reinen Leistung liegt.

Zusätzlich zu diesem Unterschied gibt es weitere wichtige Aspekte, die Sie als Arbeitgeber beachten müssen, wenn Sie mit Freelancern zusammenarbeiten. Mehr detaillierte Informationen finden Sie in unserem Artikel über die Unterschiede zwischen Dienstvertrag und Werkvertrag.

Sonderformen des Werkvertrags

Unter den Werkverträgen gibt es verschiedene Sonderformen, die jeweils spezifische Aspekte und Anforderungen abdecken.

  • Ein Werklieferungsvertrag, wie in § 650 BGB festgelegt, bezieht sich auf die Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zur Lieferung eines konkreten Produkts. Bei einem Werkliefervertrag ist die termingerechte und qualitativ hochwertige Lieferung des hergestellten Werkes entscheidend.
  • Der Reisevertrag, gemäß § 651a BGB, regelt die Beziehung zwischen Reiseveranstaltern oder -büros und ihren Kunden. Dieser Vertragstyp umfasst den Transport, die Bereitstellung von Unterkunft und die Organisation von Freizeitaktivitäten während der Reise.
  • Ein Frachtvertrag, definiert in §§ 631 ff. und §§ 407-452d BGB, betrifft die Vereinbarung zwischen einem Versender und einem Frachtführer zur Beförderung von Waren. Diese Form des Werkvertrags legt die Bedingungen für den Transport fest, einschließlich der Haftung des Frachtführers für Verluste oder Beschädigungen während des Transports.
  • Ein Bauvertrag ist eine Werkvertrag-Sonderform, die die Beziehung zwischen einem Bauunternehmer und seinem Auftraggeber während eines Bauprojekts regelt. Dies umfasst die Planung, Ausführung und Fertigstellung des Bauprojekts gemäß den vereinbarten Spezifikationen und Zeitrahmen. Die Regelungen für den Bauvertrag sind in § 650 BGB gesetzlich festgelegt.
  • Ein Planungsvertrag, definiert in § 650a BGB, beinhaltet die Erbringung von Planungs- und Beratungsdienstleistungen durch einen Planer oder Architekten. Dies beinhaltet die Erstellung von Bauplänen, Machbarkeitsstudien und die Beratung des Auftraggebers während des gesamten Bauprozesses.

Diese Sonderformen des Werkvertrags, die im BGB festgehalten sind, bieten einen rechtlichen Rahmen für eine Vielzahl von Dienstleistungen und Geschäftstätigkeiten. Zusätzlich helfen sie dabei, klare Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien zu schaffen.

Das muss im Werkvertrag stehen

Ein Werkvertrag ist eine Art von Arbeitsvertrag, der klare Bestimmungen und Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber festlegt. Um eine erfolgreiche Zusammenarbeit zu gewährleisten, sollten bestimmte Punkte im Werkvertrag klar geregelt sein:

  1. Leistungsbeschreibung: Eine präzise Beschreibung der zu erbringenden Leistungen ist unerlässlich. Diese sollte den Umfang, die Qualität und die Anforderungen an das fertige Werk detailliert festlegen.
  2. Vergütung: Die Vereinbarung über die Vergütung für die erbrachten Leistungen ist ein zentraler Bestandteil des Werkvertrags. Die Höhe der Vergütung sowie Zahlungsmodalitäten und -fristen sollten klar definiert sein.
  3. Termine und Fristen: Es ist wichtig, konkrete Termine und Fristen für die Fertigstellung des Werkes festzulegen. Dies umfasst sowohl den Beginn als auch das Ende der Arbeiten sowie Zwischentermine für Meilensteine oder Lieferungen.
  4. Haftung und Gewährleistung: Die Haftung für Mängel und die Gewährleistung für die erbrachten Leistungen sollten im Werkvertrag festgelegt werden. Dies inkludiert auch Regelungen zur Nachbesserung oder zur Rückabwicklung des Vertrags im Falle von Mängeln.
  5. Geheimhaltung und Datenschutz: Wenn sensible Informationen oder Daten im Rahmen des Werkvertrags ausgetauscht werden, sollten Regelungen zum Schutz dieser Informationen festgelegt werden – einschließlich Verschwiegenheitsklauseln und Datenschutzbestimmungen.
  6. Änderungen und Ergänzungen: Bestimmen Sie, wie Änderungen oder Ergänzungen des Werkvertrags vorgenommen werden können. Dies kann durch schriftliche Vereinbarungen oder Zusatzvereinbarungen erfolgen.

Ein gut ausgearbeiteter Werkvertrag bietet klare Richtlinien und schafft Vertrauen zwischen den Vertragsparteien. Durch die Berücksichtigung dieser Punkte vermeiden Sie potenzielle Konflikte und ermöglichen eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

Vergütung im Werkvertrag

Die Vergütung für im Werkvertrag vereinbarte Leistungen unterliegt gemäß § 632 BGB bestimmten Regelungen. Es ist wichtig zu beachten, dass der Kostenanschlag üblicherweise nicht in die Vergütung miteinbezogen wird, es sei denn, es wird ausdrücklich anders vereinbart. Gemäß § 641 BGB ist die Vergütung bei der Abnahme des Werkes fällig – das bedeutet, dass der Auftragnehmer zunächst Vorleistungen erbringen muss, bevor er die Vergütung nach vertragsgemäßer Fertigstellung und Abnahme durch den Besteller erhält. Etwaige erhebliche Mängel bei der Fertigstellung könnten jedoch Einfluss auf die Zahlung haben.

Es gibt verschiedene Methoden, um die Vergütung im Werkvertrag zu berechnen: Vergütung nach Einheitspreisen, nach Zeitaufwand und nach Pauschalpreis.

1. Vergütung nach Einheitspreisen

Die Vergütung nach Einheitspreisen ist eine verbreitete Methode, bei der ein fester Preis pro Leistungseinheit vereinbart wird, unabhängig von der Zeitdauer der Leistungserbringung. Diese Methode basiert auf einer detaillierten Kalkulation, die verschiedene Faktoren wie den Tariflohn der Arbeitskräfte, den geschätzten Zeitaufwand pro Einheit, die Materialkosten sowie allgemeine Geschäftskosten berücksichtigt. Ein wesentlicher Vorteil dieser Methode liegt in ihrer Preistransparenz und der einfachen Kalkulierbarkeit – jedoch kann die endgültige Vergütung von den vorläufigen Annahmen im Werkvertrag abweichen.

2. Vergütung nach Zeitaufwand

Bei der Vergütung nach Zeitaufwand richtet sich die Höhe der Bezahlung direkt nach dem geleisteten Arbeitsaufwand. Hierbei werden die Stunden- oder Tagessätze des Auftragnehmers vereinbart, die dann entsprechend der tatsächlich erbrachten Arbeitsstunden abgerechnet werden. Neben den reinen Arbeitsstunden können auch zusätzliche Zeiten wie Fahrtzeiten zum Einsatzort oder für Materialbeschaffung in die Vergütung einbezogen werden.

3. Vergütung nach Pauschalpreis

Im Gegensatz zu den vorherigen Methoden wird bei der Vergütung nach Pauschalpreis ein fester Gesamtpreis im Werkvertrag für die zu erbringende Leistung vereinbart. Dieser Pauschalpreis bleibt unverändert, unabhängig davon, ob der tatsächliche Arbeitsaufwand für die Leistungserbringung höher oder niedriger ausfällt als erwartet. Diese Methode bietet dem Auftraggeber eine klare Kostenstruktur und ermöglicht eine einfache Budgetierung, da er von vornherein weiß, welche Gesamtkosten für die Leistung anfallen werden. Für den Auftragnehmer birgt die Vergütung nach Pauschalpreis ein gewisses Risiko, da er möglicherweise zusätzliche Kosten tragen muss, die über den vereinbarten Pauschalpreis hinausgehen.

Werkvertrag widerrufen

Das Recht, einen Werkvertrag zu widerrufen, steht sowohl dem Auftraggeber als auch dem Auftragnehmer zu. Allerdings unterliegen die Kündigungsmöglichkeiten des Auftragnehmers wesentlich strengeren Einschränkungen.

Der Auftraggeber kann den Werkvertrag grund- und fristlos kündigen, solange das Werk noch nicht fertiggestellt ist. Ausnahmen bilden fortlaufende Werkleistungen, für die der Auftraggeber bestimmte Kündigungsfristen einhalten muss. Im Falle einer Kündigung des Werkvertrags durch den Auftraggeber hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Abnahme des Werkes, sondern lediglich auf die vereinbarte Vergütung.

Für den Auftragnehmer ist das Widerrufsrecht strenger geregelt. Er kann den Werkvertrag nur unter bestimmten Bedingungen kündigen, beispielsweise wenn die Fortsetzung des Vertrags unzumutbar ist oder der Besteller trotz Fristsetzung seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt. Nach der Kündigung muss der Auftragnehmer die bis dahin erbrachten Leistungen an den Auftraggeber herausgeben. Die Berechnung der Vergütung nach erfolgter Kündigung des Werkvertrags gestaltet sich komplex, da der Unternehmer unter anderem ersparte Aufwendungen oder anderweitig erlangten Erwerb abziehen lassen muss, um keine finanziellen Vorteile aus der Kündigung zu erlangen.

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Key Takeaways

  • Ein Werkvertrag ist eine rechtliche Vereinbarung, in der ein Auftragnehmer sich verpflichtet, ein bestimmtes Werk für den Auftraggeber zu erbringen.
  • Sonderformen des Werkvertrags sind Werklieferungsverträge, Reiseverträge, Frachtverträge, Bauverträge und Planungsverträge.
  • Im Vertrag sollte Leistung, Vergütung, Fristen, Haftung und Datenschutz klar geregelt sein.
  • Die Vergütung wird nach Einheitspreisen, nach Zeitaufwand oder nach Pauschalpreis berechnet.
  • Der Werkvertrag kann von beiden Parteien widerrufen werden, wobei der Auftragnehmer strengeren Einschränkungen unterliegt.

Disclaimer

Bitte beachten Sie, dass die bereitgestellten Informationen in diesem Artikel lediglich zu Informationszwecken dienen und keine Rechtsberatung darstellen. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der Inhalte. Für konkrete rechtliche Fragen empfehlen wir Ihnen, sich an einen qualifizierten Rechtsberater zu wenden.

Häufig gestellte Fragen

  • Was ist ein Werkvertrag?

  • Ein Werkvertrag ist eine Vereinbarung, bei der eine Person (Auftragnehmer) sich verpflichtet, ein bestimmtes Werk gegen Bezahlung zu erstellen oder zu erbringen, während die andere Partei (Auftraggeber) zur Bezahlung verpflichtet ist.

  • Wann gilt das Werk als abgenommen?

  • Die Abnahme bei einem Werkvertrag wird wie folgt bestimmt: Nach der Vollendung des Projekts hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Frist zur Übernahme eingeräumt. Sollte der Auftraggeber innerhalb dieser Frist die Übernahme ohne Angabe zumindest eines Defekts nicht verweigern, wird das Projekt als angenommen betrachtet.

  • Kann man als Student einen Werkvertrag abschließen?

  • Ja, als Student kann man grundsätzlich einen Werkvertrag abschließen, sofern man die nötigen Fähigkeiten und Kapazitäten besitzt, um die vereinbarte Leistung zu erbringen. Dabei ist es wichtig, dass sowohl die rechtlichen als auch die praktischen Anforderungen des Vertrags beachtet werden, um eine erfolgreiche Vereinbarung zu treffen.

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