Kündigung in der Probezeit

Das Beenden eines Arbeitsverhältnisses während der Probezeit stellt Arbeitgeber oft vor rechtliche und praktische Fragen. Ist eine solche Kündigung in der Probezeit ohne Weiteres möglich? Dieser Artikel bietet Arbeitgebern fundierte Einblicke in die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Kündigungsfristen, den Umgang mit Sonderfällen sowie die Gestaltung eines korrekten Kündigungsschreibens in der Probezeit. Wir erläutern, was bei der Entlassung eines Mitarbeiters, der während dieser Periode erkrankt, zu beachten ist und ob sie rechtsgültig ist. YoungCapital liefert Ihnen die notwendigen Informationen, um informierte Entscheidungen bei einer Kündigung in der Probezeit treffen zu können.

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Kündigung in Probezeit – ist das möglich?

Ja, eine Kündigung in der Probezeit ist möglich und zählt sogar zu den charakteristischen Merkmalen der Probezeit selbst. Denn diese Phase dient dazu, sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer die Gelegenheit zu geben, zu evaluieren, ob die Arbeitsbeziehung den jeweiligen Erwartungen entspricht. Daher können während der Probezeit beide Parteien das Arbeitsverhältnis mit einer deutlich kürzeren Kündigungsfrist beenden – oft ohne die Angabe von Kündigungsgründen. Aber Achtung, es gilt einige wesentliche Punkte zu beachten:

  • Gültigkeit der Probezeit: Die Probezeit muss rechtsgültig festgelegt sein, was bedeutet, dass eine schriftliche Vereinbarung unabdingbar ist. Wie Sie dies korrekt umsetzen, erfahren Sie in unserem ausführlichen Artikel zum Thema Probezeit.
  • Angabe von Gründen auf Anfrage: Zwar ist kein Kündigungsgrund in der Probezeit erforderlich, doch sollten Sie bereit sein, eine schriftliche Begründung zu liefern, falls der Mitarbeiter danach fragt. Dies kann für ihn insbesondere dann wichtig sein, wenn er Leistungsansprüche geltend machen möchte. Die angeführte Begründung muss dabei nicht die strengen Kriterien erfüllen, wie bei einer regulären Kündigung.
  • Keine Diskriminierung: Unabdingbar ist, dass die Kündigung, übrigens nicht nur in der Probezeit, aufgrund einer Behinderung, Schwangerschaft oder einer chronischen Erkrankung ausgesprochen wird. Solche Gründe gelten als Diskriminierung und sind rechtlich unzulässig.

Wir zeigen Ihnen außerdem ganz genau in unserem Muster, wie Sie die sensible Kündigung in der Probezeit in der Praxis genau meistern.

Kündigungsfrist Probezeit

Die Kündigungsfrist in der Probezeit ist in Deutschland gesetzlich auf zwei Wochen festgelegt, wie in § 622 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Die wesentliche Bedeutung der Probezeit liegt in dieser kürzeren Kündigungsfrist, die es beiden Parteien – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – ermöglicht, das Arbeitsverhältnis innerhalb dieser Zeit zu beenden.

Und ab wann beginnt die 14-Tage-Frist bei einer Kündigung in der Probezeit? Sie beginnt an dem Tag, an dem die Kündigung dem Mitarbeiter formal übergeben oder zugesendet wurde. Das bedeutet, der Tag, an dem der Arbeitnehmer die Kündigung erhält, zählt bei der Berechnung der Frist nicht mit. Die Frist läuft ab dem folgenden Tag und endet nach Ablauf von 14 vollen Tagen. Zum Beispiel, wenn ein Arbeitnehmer am 5. des Monats die Kündigung erhält, beginnt die Frist ab dem 6. und endet mit Ablauf des 19. des Monats. Wichtig ist, dass die Kündigung in schriftlicher Form eines Kündigungsschreibens in der Probezeit erfolgt und dem Arbeitnehmer korrekt zugestellt wird, um Rechtsgültigkeit zu gewährleisten.

Außerdem gilt die verkürzte Kündigungsfrist für die gesamte Dauer der Probezeit. Selbst am letzten Tag der Probezeit ist es dem Arbeitgeber noch möglich, eine Kündigung auszusprechen, woraufhin der Mitarbeiter innerhalb von zwei Wochen seinen Arbeitsplatz räumen muss. Die entscheidenden gesetzlichen Vorschriften hierzu finden sich ebenfalls in § 622 Abs. 3 BGB.

Beachten Sie, dass diese Frist im Arbeitsvertrag lediglich verlängert, jedoch nicht verkürzt werden darf. Tarifverträge dürfen allerdings sowohl eine Verlängerung als auch eine Verkürzung der Kündigungsfrist ermöglichen, die auch für nicht tarifgebundene Mitarbeiter gelten kann, sofern dies im individuellen Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Dadurch können in verschiedenen Branchen spezifische Regelungen zu Kündigungsfristen etabliert werden.

Sonderfälle Probezeit-Kündigung

In Deutschland gibt es tatsächlich Sonderregelungen für die Kündigung in der Probezeit, die die Kündigungsmöglichkeiten für bestimmte Personengruppen einschränken oder besondere Anforderungen stellen. Diese Regelungen sollen den Schutz vulnerabler Arbeitnehmergruppen sicherstellen. Hier sind die wichtigsten Punkte für die genannten Gruppen:

Bei Krankheit

  • Während der Probezeit ist eine Kündigung auch im Krankheitsfall grundsätzlich möglich. Allerdings darf die Krankheit nicht der Grund für die Kündigung sein. Das bedeutet, die Kündigung darf nicht diskriminierend sein.
  • Längere Krankheitszeiten können jedoch indirekt Einfluss auf die Bewertung der Arbeitsleistung oder die Eignung des Arbeitnehmers für die Stelle haben.

Schwangerschaft

  • Schwangere Arbeitnehmerinnen genießen einen besonderen Schutz vor Kündigung. Nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist die Kündigung in der Probezeit gegenüber einer schwangeren Arbeitnehmerin unzulässig, sobald der Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiß, und bis zum Ende der Schutzfrist nach der Entbindung.
  • Dies gilt übrigens auch unabhängig davon, ob sich die Arbeitnehmerin in der Probezeit befindet. Eine Ausnahme besteht nur, wenn die zuständige Aufsichtsbehörde in sehr seltenen Fällen eine Kündigung ausnahmsweise für zulässig erklärt.

Schwerbehinderung

  • Arbeitnehmer mit einer anerkannten Schwerbehinderung genießen einen erhöhten Kündigungsschutz. Vor jeder Kündigung, auch während der Probezeit, muss der Arbeitgeber die Zustimmung des Integrationsamtes einholen.
  • Der besondere Kündigungsschutz tritt jedoch erst nach einer sechsmonatigen Beschäftigungsdauer in Kraft. Während der ersten sechs Monate, also auch in der üblichen Probezeit, gilt dieser verstärkte Schutz nicht.

Ausbildung

  • Auszubildende haben nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) einen besonderen Schutz. Eine Probezeit muss zwischen einem Monat und maximal vier Monaten liegen.
  • Während der Probezeit können sowohl der Ausbilder als auch der Azubi die Ausbildung ohne Angabe von Gründen eine Kündigung aussprechen, ohne Kündigungsfrist.
  • Nach Ablauf der Probezeit ist eine Kündigung der Ausbildung nur noch aus einem wichtigen Grund möglich.

Kündigungsschreiben in der Probezeit

Bei der Formulierung eines Kündigungsschreibens in der Probezeit empfehlen wir Ihnen, sich an den etablierten Standards eines regulären Kündigungsschreibens zu orientieren. Für eine professionelle und rechtssichere Gestaltung können Sie gerne auf unsere detaillierten Artikel zu Kündigungsschreiben sowie auf unser praxiserprobtes Muster zurückgreifen, das auf umfassenden Recherchen basiert und Ihnen als wertvolle Ressource dient. Während in der Probezeit grundsätzlich kein Grund für die Kündigung des Arbeitsvertrages angegeben werden muss, ist es dennoch ratsam, den Grund intern zu dokumentieren. Diese Vorsichtsmaßnahme kann sich als nützlich erweisen, sollte es zu Nachfragen oder rechtlichen Prüfungen kommen. So gewährleisten Sie, dass Ihr Kündigungsschreiben in der Probezeit nicht nur den formalen Anforderungen entspricht, sondern auch intern für Transparenz und Nachvollziehbarkeit sorgt.

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Key Takeaways

  • Eine Kündigung während der Probezeit ist möglich, erfordert jedoch die Beachtung spezifischer rechtlicher Rahmenbedingungen.
  • Die Kündigungsfrist während der Probezeit beträgt typischerweise zwei Wochen.
  • Bei Schwangerschaft, Krankheit, Schwerbehinderung und bei einer Ausbildung gelten besondere Schutzbestimmungen, die eine Kündigung in der Probezeit einschränken können.
  • Beim Kündigungsschreiben in der Probezeit sollte man sich an Standardvorgaben halten. Nutzen Sie unsere Ressourcen beim Verfassen.

Häufig gestellte Fragen

  • Wie lange ist die Kündigungsfrist in der Probezeit?

  • Die Kündigungsfrist in der Probezeit beträgt in Deutschland gesetzlich zwei Wochen. Diese Frist beginnt ab dem nächsten Tag, an dem das Kündigungsschreiben dem Arbeitnehmer zugestellt wird.

  • Wie erfolgt eine Kündigung in der Probezeit?

  • Eine Kündigung in der Probezeit kann von Arbeitnehmer oder Arbeitgeber mitgeteilt werden, ohne dass die Bundesagentur für Arbeit oder ein Arbeitsgericht eingeschaltet werden muss. Ein spezifischer Kündigungsgrund ist nicht erforderlich.

  • Was ist der Grund für eine Kündigung in der Probezeit?

  • Der Kündigungsprozess ist deutlich schneller und unkomplizierter. Erkennen Sie bereits in der Probezeit, dass die Zusammenarbeit nicht funktioniert oder der Mitarbeiter nicht für die Stelle passt, ist eine sofortige Trennung sinnvoll.

  • Ist eine Kündigung während einer Krankheit in der Probezeit zulässig?

  • Ja, eine Kündigung in der Probezeit während einer Erkrankung ist möglich. Allerdings darf die Krankheit nicht der Grund für die Kündigung sein.

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