Kündigung wegen Krankheit

In der Geschäftswelt ist die Kündigung wegen Krankheit eine komplexe und sensible Angelegenheit. Arbeitgeber müssen rechtliche Richtlinien beachten und gleichzeitig mitfühlend und professionell handeln. Die Thematik der krankheitsbedingten Kündigung wirft verschiedene Fragen auf, die wir in diesem Artikel eingehend behandeln werden. Erfahren Sie, wie Sie als Arbeitgeber in solchen Situationen angemessen reagieren und welche Schritte Sie unternehmen sollten, wenn es zur Kündigung wegen Krankheit kommt.

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Krankheitsbedingte Kündigung: Definition

Eine Kündigung wegen Krankheit steht an? Das ist oft ein heikles Thema. Wenn Sie sich als Arbeitgeber dazu entschließen, Mitarbeiter wegen wiederholter oder langanhaltender Krankheit zu kündigen, sprechen wir von einer krankheitsbedingten Kündigung. Diese Entscheidung stellt für Unternehmen und Arbeitnehmer gleichermaßen eine Herausforderung dar, da in der Regel Gerichte über die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme entscheiden müssen.

In Deutschland wird zwischen drei verschiedenen Arten von Kündigungen differenziert:

  1. Personenbedingte Kündigung: Diese Art der Kündigung erfolgt aufgrund von Gründen, die mit der Person des Arbeitnehmers zusammenhängen, wie beispielsweise langfristige Krankheit oder mangelnde Qualifikation für die ausgeführte Tätigkeit.
  2. Verhaltensbedingte Kündigung: Hier wird das Arbeitsverhältnis aufgrund des Verhaltens des Arbeitnehmers beendet, das den Anforderungen des Arbeitsvertrags oder betrieblichen Regeln nicht entspricht.
  3. Betriebsbedingte Kündigung: Diese Art der Kündigung erfolgt aufgrund betrieblicher Erfordernisse. Dazu gehören Rationalisierungsmaßnahmen, Betriebsschließung oder Personalabbau aufgrund wirtschaftlicher Notwendigkeiten.

Die Kündigung wegen Krankheit ist die häufigste Form der personenbedingten Kündigung in Unternehmen. Einige Beispiele für Krankheiten, die zu langanhaltender Arbeitsunfähigkeit führen und somit als Grund für eine krankheitsbedingte Kündigung herangezogen werden könnten, sind:

  • Schwere Unfallfolgen, wie gebrochene Knochen oder Traumata
  • Chronische Erkrankungen wie Multiple Sklerose, rheumatoide Arthritis oder Morbus Crohn
  • Psychische Belastungen wie Depressionen, generalisierte Angststörungen oder bipolare Störungen
  • Häufige Kurzerkrankungen, die die Arbeitsfähigkeit des Mitarbeiters beeinträchtigen

Dies sind nur einige Beispiele und die Anwendbarkeit einer krankheitsbedingten Kündigung hängt natürlich auch von den spezifischen Umständen des Einzelfalls ab. Wichtig ist in jedem Fall, dass die Entscheidung zur Kündigung wegen Krankheit stets auf faire und transparente Weise getroffen wird.

Wann droht eine Kündigung wegen Krankheit?

Die Kündigung wegen Krankheit stellt eine komplexe Situation dar. Sie ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, die erfüllt sein müssen, damit der Kündigungsschutz wegfällt und Sie Mitarbeiter wegen Krankheit kündigen können:

  • Fehlende Aussicht auf Besserung: Eine krankheitsbedingte Kündigung ist gerechtfertigt, wenn der Gesundheitszustand des Arbeitnehmers keine realistische Aussicht auf Besserung bietet. Zusätzlich war der Mitarbeiter in den letzten drei Jahren wiederholt für längere Zeiträume arbeitsunfähig.
  • Negativprognose durch Arzt: Die Einschätzung eines qualifizierten Arztes ist entscheidend, um die Prognose des Gesundheitszustandes des Arbeitnehmers zu bestätigen. Diese Negativprognose muss dokumentiert werden und verdeutlichen, dass eine Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit nicht zu erwarten ist.
  • Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen: Die Abwesenheit des erkrankten Mitarbeiters muss die betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens erheblich beeinträchtigen. Dies kann sich beispielsweise in Produktionsausfällen, zusätzlichen Kosten für Ersatzkräfte oder anderen negativen Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb zeigen.

Als Arbeitgeber sollten Sie bei der Entscheidung für oder gegen eine krankheitsbedingte Kündigung eine sorgfältige Interessenabwägung vornehmen. Die Berücksichtigung verschiedener Faktoren wie die Betriebszugehörigkeit, die Krankheitsursache und das Alter des Mitarbeiters ist dabei entscheidend. Wir raten Ihnen, sich von Fachleuten wie dem Betriebsrat und Rechtsberatern unterstützen zu lassen.

Kann man einen Mitarbeiter, der ständig krank ist, kündigen?

Sie überlegen, einen Mitarbeiter, der ständig krank ist, zu kündigen? Zu einer Kündigung wegen Krankheit kann es auch bei häufigen Kurzerkrankungen kommen. Übrigens spielt es dabei keine Rolle, ob der Angestellte einen befristeten oder einen unbefristeten Vertrag hat. Voraussetzung ist, dass Arbeitnehmer über mehrere Jahre hinweg mehr als sechs Wochen pro Jahr arbeitsunfähig waren und eine Negativprognose ihres Gesundheitszustands vorliegt. Und: Eine Krankschreibung bietet keinen Schutz vor einer Kündigung. Der Arbeitgeber kann eine Kündigung auch während der Krankheit aussprechen. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie etwa spezieller Kündigungsschutz für Schwangere, Eltern in der Elternzeit und Schwerbehinderte.

Kündigung wegen Krankheit – gibt es eine Abfindung?

Im Falle einer Kündigung wegen Krankheit besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung einer Abfindung. Dennoch bieten Arbeitgeber bei einer Entlassung wegen Krankheit oft freiwillig eine Abfindung an, entweder als Anerkennung für die geleistete Arbeit des Arbeitnehmers oder als Möglichkeit, potenzielle rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Häufig ist die Abfindungszahlung daher also an die Bedingung geknüpft, dass der Arbeitnehmer die Kündigung akzeptiert und auf weitere rechtliche Schritte verzichtet.

Die Höhe der Abfindung bei einer Kündigung wegen Krankheit kann variieren. Oft wird eine Formel angewandt, die das Bruttomonatsgehalt des Arbeitnehmers und die Anzahl der Beschäftigungsjahre berücksichtigt.

0,5 Bruttomonatsgehalt × Anzahl der Beschäftigungsjahre

Angenommen, ein Arbeitnehmer verdient ein Bruttomonatsgehalt von 3.500 Euro und ist seit 8 Jahren im Unternehmen beschäftigt. Um die Abfindungshöhe zu berechnen, verwenden wir die Formel:

0,5 x 3.500 x 8 = 14.000

Beachten Sie jedoch, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch eine individuelle Vereinbarung über die Höhe der Abfindung nach der Kündigung wegen Krankheit treffen können, die von dieser Formel abweicht.

Wann ist eine Kündigung wegen Krankheit ungültig?

Eine krankheitsbedingte Kündigung kann unter bestimmten Umständen für ungültig erklärt werden. Beachten Sie diese wichtigen Faktoren, die dazu führen können:

  1. Fehlende schriftliche Kündigung: Wenn Sie die Kündigung wegen Krankheit nicht schriftlich auf Papier verfassen, sie nur mündlich aussprechen oder per E-Mail versenden, kann dies die Wirksamkeit beeinträchtigen.
  2. Fehlerhafte Kündigungsfrist: Eine falsche Angabe oder Nichtbeachtung der Kündigungsfrist im Kündigungsschreiben kann zur Unwirksamkeit führen.
  3. Fehlende Unterschrift: Das Kündigungsschreiben muss rechtsgültig unterschrieben sein, entweder von Hand oder mittels einer qualifizierten elektronischen Signatur.
  4. Fehlende Zustimmung des Betriebsrats: Sofern ein Betriebsrat vorhanden ist, muss dieser der Kündigung zustimmen, sonst kann sie unwirksam sein.
  5. Spezieller Kündigungsschutz: Schwangere, Mitglieder des Betriebsrats oder Arbeitnehmer in Elternzeit genießen speziellen Kündigungsschutz.

Achten Sie auf alle Vorschriften und Verfahrensweisen, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Wenn Sie noch offene Fragen haben, empfehlen wir Ihnen, sich rechtlichen Rat einzuholen. Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Kündigung wegen Krankheit und etwaige Abfindungsvereinbarungen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

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Key Takeaways

  • Eine krankheitsbedingte Kündigung ist die häufigste Form der personenbedingten Kündigung. Ihre Rechtmäßigkeit hängt von spezifischen Umständen ab.
  • Die Kündigung wegen Krankheit ist möglich, wenn es keine Aussicht auf Besserung gibt und ein Arzt eine negative Prognose bestätigt.
  • Einen dauerkranken Mitarbeiter können Arbeitgeber ebenfalls kündigen, sofern er mehr als sechs Wochen pro Jahr arbeitsunfähig war.
  • Bei einer Kündigung wegen Krankheit gibt es keine gesetzliche Abfindungspflicht, allerdings bieten Arbeitgeber oft freiwillig eine Abfindung an.
  • Sie kann ungültig sein, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird, der Betriebsrat nicht zustimmt oder spezielle Kündigungsschutzbestimmungen verletzt werden.

Disclaimer

Bitte beachten Sie, dass die bereitgestellten Informationen in diesem Artikel lediglich zu Informationszwecken dienen und keine Rechtsberatung darstellen. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der Inhalte. Für konkrete rechtliche Fragen empfehlen wir Ihnen, sich an einen qualifizierten Rechtsberater zu wenden.

Häufig gestellte Fragen

  • Ist eine fristlose Kündigung wegen Krankheit möglich?

  • Eine fristlose Kündigung wegen Krankheit ist in der Regel nicht möglich. Es gibt allerdings Ausnahmefälle, zum Beispiel wenn der Arbeitnehmer die Krankheit vorsätzlich vortäuscht oder gefälschte Atteste vorlegt.

  • Darf man dauerkranke Mitarbeiter kündigen?

  • Dauerkranke Mitarbeiter dürfen unter Berücksichtigung des Kündigungsschutzes und nach Prüfung von alternativen Maßnahmen gekündigt werden. Dabei muss er mehr als sechs Wochen pro Jahr arbeitsunfähig gewesen sein.

  • Ist eine Kündigung wegen Krankheit bei einem unbefristeten Vertrag möglich?

  • Eine Kündigung wegen Krankheit ist auch bei einem unbefristeten Vertrag möglich, sofern die Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters die betrieblichen Interessen erheblich beeinträchtigt und keine zumutbaren Lösungen gefunden werden können.

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