Massenentlassungsanzeige

Eine Massenentlassungsanzeige muss vom Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit eingereicht werden, wenn eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitern entlassen wird. Vom Inhalt bis hin zu den Schritten zur Einreichung der Entlassungsanzeige – wir bieten klare Informationen, um Arbeitgeber und Unternehmen zu unterstützen. Mit einem Verständnis für diese Vorschriften können Sie das potenzielle Risiko, dass die geplanten Entlassungen ihre rechtliche Gültigkeit verlieren, minimieren. Verpassen Sie nicht die Gelegenheit, Ihre Kenntnisse zu vertiefen – bei YoungCapital erfahren Sie alles, was Sie zum Thema Massenentlassungsanzeige wissen müssen.

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Was ist eine Massenentlassungsanzeige?

Die Massenentlassungsanzeige muss vom Arbeitgeber gemäß § 17 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) eingereicht werden, bevor er eine größere Anzahl von Mitarbeitern entlässt. Doch was bedeutet ‘größere Anzahl’? Damit man von einer Massenentlassung sprechen kann, müssen folgende Schwellenwerte erreicht werden:

Anzahl Angestellte im Betrieb Anzahl zu entlassende Angestellte
zwischen 21 und 59 mehr als 5
zwischen 60 und 499 10 % oder mehr als 25
ab 500 mindestens 30

Diese Zahlen gelten unabhängig davon, ob die Entlassungen gleichzeitig oder nacheinander erfolgen. Die Entlassungsanzeige dient dazu, die Agentur für Arbeit rechtzeitig über bevorstehende Entlassungen zu informieren und ermöglicht es den Behörden, die Situation zu überwachen. Als Arbeitgeber sollten Sie darauf achten, dass die Massenentlassungsanzeige vollständig innerhalb der richtigen Frist bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingereicht wird – nur so können Sie rechtliche Konsequenzen vermeiden.

Wann und wo muss die Massenentlassungsanzeige eingereicht werden?

Ganz wichtig: Die Massenentlassungsanzeige muss rechtzeitig eingereicht werden, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Grundsätzlich sollte die Anzeige mindestens 30 Tage vor dem geplanten Beginn der Entlassungen bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingehen. Nur wenn Sie diese Frist bei der Einreichung Ihrer Massenentlassungsanzeige einhalten, sind die geplanten Entlassungen rechtlich geltend.

Nun zu der Frage: Wie und wo genau muss die Entlassungsanzeige eingereicht werden? Auf der Website der Bundesagentur für Arbeit steht Ihnen ein Formular zum Download bereit – füllen Sie die Massenentlassungsanzeige aus und reichen Sie sie online, postalisch oder persönlich bei der Agentur für Arbeit ein, die für den Standort des Unternehmens zuständig ist. Achten Sie auch darauf, eine Kopie oder Abschrift der Mitteilung an den Betriebsrat beizufügen. Diesen müssen Sie nämlich mindestens zwei Wochen vor der Anzeige bei der Agentur für Arbeit informieren.

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Wir empfehlen Ihnen, die Agentur für Arbeit zu kontaktieren, sollten Sie sich unsicher sein, welche regionale Agentur für Ihr Unternehmen zuständig ist. Denn sollten Sie das Formular der Massenentlassungsanzeige bei einer nicht zuständigen Agentur einreichen, führt dies zu Unwirksamkeit der Entlassungen. Schauen Sie auch unbedingt bei unserem Artikel zu Massenentlassungen vorbei, um sich vollständig über die Regelungen zu informieren.

Inhalt der Massenentlassungsanzeige

Damit eine Massenentlassungsanzeige rechtlich gültig ist und alles reibungslos verläuft, müssen bestimmte Informationen darin enthalten sein. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die wesentlichen Punkte, die in einer solchen Anzeige enthalten sind:

Die Entlassungsanzeige muss folgende Muss-Bestimmungen enthalten:

  • Name des Arbeitgebers
  • Sitz und Art des Betriebs
  • Gründe für die geplanten Entlassungen
  • Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer und ihre Berufsgruppen
  • Anzahl der zu entlassenden Arbeitnehmer und ihre Berufsgruppen
  • Entlassungszeiträume
  • Kriterien für die Auswahl der zu entlassenden Arbeitnehmer

Denken Sie daran, dass wenn die Muss-Bestimmungen unvollständig sind oder sogar gänzlich fehlen, die Gültigkeit der Entlassungen aufgehoben wird.

Des Weiteren werden Soll-Bestimmungen berücksichtigt. Diese bezeichnen Alter, Geschlecht, Beruf und Staatsangehörigkeit der zu entlassenden Arbeitnehmer.

Im Jahr 2022 hat das Bundesarbeitsgericht ein Urteil einer früheren Instanz aufgehoben, das besagte, dass das Fehlen von Soll-Bestimmungen in einer Massenentlassungsanzeige die Entlassung unwirksam machen würde. Das heißt, dass gemäß der aktuellen Rechtsprechung das Auslassen optionaler Angaben nicht zur Ungültigkeit der Entlassung führt.

Entlassungssperre oder Sperrfrist

Eine wichtige Regelung im Zusammenhang mit Massenentlassungsanzeigen betrifft die Entlassungssperre oder Sperrfrist. Gemäß § 18 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) dürfen Arbeitgeber während einer bestimmten Sperrfrist keine betriebsbedingten Kündigungen aussprechen, nachdem die Entlassungsanzeige eingereicht wurde. Diese Entlassungssperre beträgt in der Regel einen Monat, beginnend mit dem Tag der Anzeige. Während dieser Zeit prüft die Agentur für Arbeit die Massenentlassungsanzeige und kann gegebenenfalls Maßnahmen zur Unterstützung der betroffenen Arbeitnehmer einleiten.

Wir empfehlen Ihnen, die Sperrfrist genau zu beachten, da Verstöße gegen diese Regelung rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Als Arbeitgeber sollten Sie während der Sperrfrist keine Entlassungen aussprechen und stattdessen den Prozess der Massenentlassungsanzeige abwarten. Stellen Sie darüber hinaus sicher, dass Sie die betroffenen Arbeitnehmer während dieser Zeit angemessen unterstützen und gegebenenfalls alternative Lösungen wie Weiterbildungsmaßnahmen, Umschulungen oder Outsourcing in Betracht ziehen. Eine sorgfältige Einhaltung der Sperrfrist trägt dazu bei, rechtliche Risiken zu minimieren und den Entlassungsprozess transparent und fair zu gestalten.

Ist eine Massenentlassungsanzeige bei Aufhebungsverträgen nötig?

Die Frage, ob eine Massenentlassungsanzeige auch bei einem Aufhebungsvertrag notwendig ist, beschäftigt viele Arbeitgeber. Gemäß dem deutschen Arbeitsrecht werden Aufhebungsverträge, die vom Arbeitgeber initiiert wurden, in den Schwellenwert für Massenentlassungen einbezogen. Dies bedeutet, dass sie bei der Berechnung der Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer berücksichtigt werden, die für die Einreichung einer Entlassungsanzeige erforderlich ist.

Daher ist es wichtig, dass Arbeitgeber die rechtlichen Anforderungen genau beachten und gegebenenfalls eine Massenentlassungsanzeige einreichen, wenn mehrere Arbeitsverhältnisse innerhalb kurzer Zeit aufgehoben werden – selbst wenn dies durch Aufhebungsverträge geschieht. Durch die Einhaltung dieser Vorschriften minimieren Sie rechtliche Risiken und stellen sicher, dass Sie alle erforderlichen Schritte einhalten.

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Key Takeaways

  • Eine Massenentlassungsanzeige muss vom Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit eingereicht werden, wenn eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitern entlassen wird.
  • Reichen Sie die Anzeige rechtzeitig, mindestens 30 Tage vor dem geplanten Beginn der Entlassungen, bei der zuständigen Agentur für Arbeit ein.
  • Geben Sie alle erforderlichen Informationen in der Anzeige korrekt und vollständig an – falsche Angaben führen zur Ungültigkeit der Entlassungen.
  • Beachten Sie die Sperrfristen gemäß § 18 Kündigungsschutzgesetz und verzichten Sie während dieser Zeit auf betriebsbedingte Kündigungen.
  • Auch Aufhebungsverträge werden in den Schwellenwert für Massenentlassungsanzeigen einbezogen.

Häufig gestellte Fragen

  • Wann muss man eine Massenentlassungsanzeige einreichen?

  • Eine Massenentlassungsanzeige muss mindestens 30 Tage vor dem geplanten Beginn der Entlassungen bei der Agentur für Arbeit eingereicht werden. Mindestens zwei Wochen vorher muss der Betriebsrat informiert werden.

  • Wie funktioniert eine Massenentlassungsanzeige?

  • Eine Massenentlassungsanzeige informiert die Arbeitsbehörden über geplante Entlassungen und enthält Details wie die Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer, ihre Berufsgruppen und die Gründe für die Entlassungen. Sie wird bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingereicht und dient dazu, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und die Zustimmung der Behörden einzuholen.

  • Was ist die Entlassungsanzeige?

  • Die Entlassungsanzeige ist ein rechtliches Dokument, das gemäß den gesetzlichen Vorgaben eingereicht werden muss, um eine Massenentlassung anzukündigen und die Zustimmung der Arbeitsbehörden einzuholen.

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