Sachzuwendungen

Sachzuwendungen – oder auch Sachbezüge – sind für Arbeitgeber eine attraktive Möglichkeit, ihre Mitarbeiter zusätzlich zu motivieren und zu belohnen. Diese nicht-monetären Zuwendungen können in Form von Gutscheinen, Elektronikartikeln oder anderen Sachgeschenken erfolgen. Steuerlich bleiben Sachzuwendungen unter bestimmten Bedingungen sogar steuerfrei, was sie sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer vorteilhaft macht. Ein Freibetrag von bis zu 50 Euro pro Monat ist möglich, ohne dass steuerliche Abgaben anfallen. Durch gezielte und kreative Sachzuwendungen stärken Arbeitgeber die Bindung und Zufriedenheit ihrer Mitarbeiter nachhaltig. Sachzuwendungen bieten somit eine wertvolle Ergänzung zum klassischen Gehalt – in diesem Artikel finden Sie alle wichtigen Infos.

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Definitionen und Grundlagen

Was sind Sachbezüge für Arbeitnehmer?

Sachzuwendungen sind nicht-monetäre Vorteile oder Geschenke, die ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zusätzlich zum Gehalt gewährt. Sie umfassen alle Arten von Sachleistungen, die den Arbeitnehmern im Rahmen ihres Beschäftigungsverhältnisses zur Verfügung gestellt werden. Im Gegensatz zu Geldzuwendungen, bei denen Bargeld oder Überweisungen erfolgen, handelt es sich bei Sachzuwendungen um materielle Güter oder Dienstleistungen. Beispiele für Sachzuwendungen an Arbeitnehmer sind Firmenwagen oder Gutscheine für Waren und Dienstleistungen.

Die Bewertung von Sachbezügen erfolgt in der Regel nach dem sogenannten ‘üblichen Endpreis’, also dem Preis, den der Arbeitnehmer für die entsprechende Ware oder Dienstleistung zahlen müsste, wenn er sie selbst am Markt erwerben würde. Für bestimmte Sachbezüge, wie etwa den Firmenwagen, gibt es spezielle Bewertungsvorschriften, um den geldwerten Vorteil zu ermitteln.

Abgrenzung zu Geldzuwendungen

Der Hauptunterschied zwischen Sachzuwendungen und Geldzuwendungen liegt in ihrer Form und Handhabung. Geldzuwendungen sind direkte finanzielle Leistungen, die dem Arbeitnehmer in Form von Bargeld, Überweisungen oder als Bonuszahlung ausgezahlt werden. Diese sind in der Regel voll steuerpflichtig und unterliegen den gleichen Sozialabgaben wie das reguläre Gehalt. Sachzuwendungen hingegen sind materielle oder immaterielle Güter, die der Arbeitnehmer nutzen kann, aber nicht in Geld umgewandelt werden. Sie bieten oft steuerliche Vorteile, da sie unter bestimmten Bedingungen ganz oder teilweise steuerfrei bleiben, was sie für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen attraktiv macht.

Bedeutung im Arbeitsverhältnis

Sachzuwendungen spielen eine wichtige Rolle für gute Arbeitsbedingungen, da sie eine Möglichkeit bieten, die Mitarbeiterzufriedenheit und -motivation zu steigern. Sie dienen als Anerkennung für gute Leistungen und stärken die Mitarbeiterbindung. Da sie oft steuerliche Vorteile bieten, sind sie auch aus finanzieller Sicht für beide Seiten vorteilhaft.

Darüber hinaus können Sachzuwendungen als Instrument der Mitarbeitergewinnung genutzt werden. In einem wettbewerbsintensiven Arbeitsmarkt machen attraktive Leistungen den Unterschied und lassen ein Unternehmen im War for Talents interessanter und attraktiver erscheinen.

Arten von Sachzuwendungen

Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern eine Vielzahl von Sachzuwendungen anbieten, um deren Zufriedenheit und Motivation zu steigern. Zu den typischen Sachzuwendungen gehören:

  • Firmenwagen: Arbeitgeber stellen ihren Mitarbeitern oft Dienstwagen zur Verfügung, die sowohl für geschäftliche als auch für private Zwecke genutzt werden können. Die private Nutzung wird als geldwerter Vorteil versteuert.
  • Elektronikgeräte: Mobiltelefone, Laptops oder Tablets sind häufige Sachzuwendungen, die den Arbeitnehmern zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung gestellt werden. Oft dürfen diese Geräte auch privat genutzt werden.
  • Mahlzeiten und Verpflegung: Kostenlose oder vergünstigte Mahlzeiten in der Kantine, Essensgutscheine oder Restaurantschecks sind gängige Sachzuwendungen.
  • Firmenparkplätze: Kostenlose oder vergünstigte Parkmöglichkeiten am Arbeitsplatz werden vielen Mitarbeitern als Sachleistung gewährt.
  • Dienstwohnungen: Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern mietfreie oder vergünstigte Wohnungen zur Verfügung stellen.
  • Mitgliedschaften und Abonnements: Mitgliedschaften in Fitnessstudios, Sportvereinen oder Abonnements für Fachzeitschriften sind weitere Beispiele für Sachzuwendungen.
  • Weiterbildungsmaßnahmen: Die Finanzierung von Fort- und Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifikation dienen, kann ebenfalls als Sachzuwendung betrachtet werden.

Typische Sachgeschenke an Mitarbeiter

Sachgeschenke sind eine Form der Wertschätzung und Anerkennung und werden oft zu besonderen Anlässen überreicht. Typische Beispiele sind:

  • Weihnachtsgeschenke: Beliebte Weihnachtsgeschenke umfassen Geschenkkörbe, Weinflaschen, Schokolade oder hochwertige Schreibutensilien.
  • Jubiläumsgeschenke: Mitarbeiterjubiläen werden häufig mit besonderen Geschenken wie Uhren, Schmuck oder personalisierten Gegenständen gewürdigt.
  • Geburtstagsgeschenke: Kleinere Geschenke wie Blumensträuße, Bücher oder Gutscheine sind gängige Präsente zum Geburtstag.
  • Hochzeits- und Geburtsgeschenke: Zur Hochzeit oder Geburt eines Kindes erhalten Mitarbeiter oft Geschenke wie Babybekleidung, Spielzeug oder Gutscheine.
  • Ehrungen und Auszeichnungen: Für besondere Leistungen oder Engagement werden oft Trophäen, Medaillen oder Plaketten überreicht.

Gutscheine als Sachzuwendung oder Geldzuwendung

Gutscheine sind eine flexible Form der Sachzuwendung und können auf verschiedene Weise genutzt werden. Dabei ist die steuerliche Behandlung von Gutscheinen ein wichtiger Aspekt.

Einordnung von Gutscheinen:

  • Sachzuwendung: Gutscheine, die nur für den Bezug von Waren oder Dienstleistungen verwendet werden können, gelten als Sachzuwendungen. Beispiele sind Einkaufsgutscheine für bestimmte Geschäfte oder Tankgutscheine.
  • Geldzuwendung: Gutscheine, die direkt in Bargeld umgewandelt werden können, werden als Geldzuwendungen behandelt und sind voll steuerpflichtig.

Steuerliche Behandlung:

  • Steuerfreibeträge: Gutscheine können bis zu einem monatlichen Wert von 50 Euro steuerfrei gewährt werden, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Dazu gehört, dass sie nicht in Bargeld umwandelbar sind und ausschließlich für den Bezug von Waren oder Dienstleistungen verwendet werden können.
  • Zuschüsse und Pauschalversteuerung: Bei Überschreitung des Freibetrags können Gutscheine pauschal versteuert werden, um den administrativen Aufwand zu reduzieren. Dies geschieht für Sachzuwendungen nach § 37b EStG.

Praxisbeispiele:

  • Einkaufsgutscheine: Gutscheine für Supermärkte, Bekleidungsgeschäfte oder Online-Shops sind beliebte Sachzuwendungen.
  • Tankgutscheine: Diese sind besonders bei Pendlern beliebt und bieten einen praktischen Vorteil.
  • Erlebnisgutscheine: Gutscheine für Veranstaltungen, Wellnessbehandlungen oder Freizeitaktivitäten dienen als besondere Anerkennung.

Gutscheine gewähren sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern eine flexible und oft steuerlich vorteilhafte Möglichkeit, zusätzliche Leistungen zu gewähren und zu erhalten. Sie können individuell angepasst werden und bieten eine breite Palette an Nutzungsmöglichkeiten, was sie zu einer attraktiven Form der Sachzuwendung macht.

Steuerliche Aspekte

Steuerfreie Sachzuwendungen

Sachzuwendungen können unter bestimmten Bedingungen steuerfrei gewährt werden, was sie sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer ansprechend macht. Die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für Steuerfreiheit sind im Einkommensteuergesetz (EStG) und in den Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) geregelt.

  • Kleine Aufmerksamkeiten: Sachzuwendungen in Form von kleinen Aufmerksamkeiten, wie etwa Blumen, ein Buch oder eine Flasche Wein, bleiben steuerfrei, wenn sie anlässlich eines besonderen persönlichen Ereignisses wie Geburtstag, Hochzeit oder Geburt eines Kindes überreicht werden und einen Wert von 60 Euro nicht überschreiten.
  • Aufmerksamkeiten zu besonderen Anlässen: Weihnachtsgeschenke oder Geschenke zu anderen Feiertagen sind ebenfalls steuerfrei, sofern ihr Wert die Grenze von 60 Euro pro Anlass nicht übersteigt.
  • Verpflegung und Mahlzeiten: Kostenlose oder verbilligte Mahlzeiten in der Betriebskantine oder bei Betriebsveranstaltungen sind bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei. Aktuell liegt dieser Wert bei 3,80 Euro pro Mahlzeit (Stand 2023).
  • Betriebsveranstaltungen: Zuwendungen im Rahmen von Betriebsveranstaltungen (wie Weihnachtsfeiern, Betriebsausflüge) sind bis zu einem Freibetrag von 110 Euro pro Veranstaltung und Mitarbeiter steuerfrei. Dazu zählen sämtliche Kosten, die dem Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen.

Freibetrag für Sachzuwendungen

Der Freibetrag für Sachzuwendungen ist ein steuerlicher Vorteil, der es Arbeitgebern ermöglicht, ihren Mitarbeitern zusätzliche Vergütungen in Form von Sachbezügen zu gewähren, ohne dass dafür Lohnsteuer oder Sozialabgaben anfallen.

  • Höhe des Freibetrags: Der monatliche Freibetrag für steuerfreie Sachzuwendungen beträgt 50 Euro (Stand 2023). Dies bedeutet, dass Sachzuwendungen bis zu diesem Wert pro Monat und Mitarbeiter steuerfrei bleiben.
  • Anwendung des Freibetrags: Der Freibetrag kann für verschiedene Arten von Sachzuwendungen genutzt werden, wie Gutscheine, Sachgeschenke oder sonstige Sachbezüge. Wichtig ist, dass die Sachzuwendung nicht in Bargeld umgewandelt werden kann, um die Steuerfreiheit zu gewährleisten.

Regelungen nach § 37b EStG

Die Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG bietet Arbeitgebern eine vereinfachte Möglichkeit, die steuerlichen Verpflichtungen für bestimmte Zuwendungen zu erfüllen.

  • Anwendungsbereich: Die Pauschalbesteuerung kann für alle betrieblich veranlassten Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und Geschäftspartner angewendet werden. Dies umfasst sowohl Geschenke als auch andere Sachbezüge, die nicht bereits durch andere steuerliche Regelungen erfasst sind.
  • Pauschalsteuersatz: Der Pauschalsteuersatz beträgt 30 Prozent des Werts der Zuwendung. Dieser Steuersatz deckt sämtliche Lohnsteuer sowie die darauf entfallenden Kirchensteuern und den Solidaritätszuschlag ab.
  • Vereinfachung der Verwaltung: Durch die Pauschalbesteuerung reduzieren Arbeitgeber den administrativen Aufwand, da sie nicht für jede einzelne Zuwendung die individuelle Steuerpflicht berechnen müssen. Stattdessen wird eine pauschale Besteuerung für den Gesamtwert der Sachzuwendungen vorgenommen.
  • Höchstgrenze: Es gibt keine gesetzliche Höchstgrenze für die Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG, jedoch müssen die Zuwendungen dokumentiert und ordnungsgemäß bewertet werden.
  • Verpflichtung zur Pauschalsteuer: Arbeitgeber haben die Wahl, ob sie die Pauschalbesteuerung anwenden möchten. Entscheiden sie sich dafür, muss dies für alle entsprechenden Zuwendungen eines Kalenderjahres einheitlich erfolgen.

Durch die Nutzung der Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG können Arbeitgeber die steuerlichen Verpflichtungen für Sachzuwendungen effizient und übersichtlich gestalten, wodurch sowohl die Mitarbeiter als auch die Arbeitgeber von den steuerlichen Vorteilen profitieren.

Praktische Umsetzung

Gestaltungsmöglichkeiten für Arbeitgeber

Sachzuwendungen können effektiv gestaltet werden, um sowohl den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen als auch den Nutzen für Mitarbeiter und Unternehmen zu maximieren. Hier sind einige Tipps für Arbeitgeber:

  • Kombination verschiedener Zuwendungen: Nutzen Sie eine Kombination aus verschiedenen Sachzuwendungen, wie monatliche Gutscheine, regelmäßige kleine Geschenke und zusätzliche Vergünstigungen bei besonderen Anlässen und Teamevents, um den gesamten möglichen steuerfreien Rahmen auszuschöpfen.
  • Regelmäßigkeit und Planung: Planen Sie Sachzuwendungen regelmäßig und systematisch ein. Dies hilft nicht nur bei der Einhaltung der steuerlichen Vorgaben, sondern zeigt den Mitarbeitern auch kontinuierliche Wertschätzung.
  • Anpassung an Mitarbeiterbedürfnisse: Passen Sie die Sachzuwendungen an die individuellen Bedürfnisse und Vorlieben Ihrer Mitarbeiter an. Ein Fitnessstudio-Gutschein mag für den einen Mitarbeiter wertvoller sein als für einen anderen, der lieber einen Tankgutschein hätte.
  • Transparente Kommunikation: Informieren Sie Ihre Mitarbeiter klar und verständlich über die angebotenen Sachzuwendungen und deren steuerliche Behandlung. Dies schafft Vertrauen und erhöht die Akzeptanz.
  • Dokumentation und Compliance: Stellen Sie sicher, dass alle Sachbezüge ordnungsgemäß dokumentiert und bewertet werden, um steuerliche Risiken zu minimieren. Eine gute Buchführung ist entscheidend für die Nachweisführung gegenüber den Finanzbehörden.

Praxisbeispiele für Sachzuwendungen an Arbeitnehmer

Firmenfitness-Programm:

  • Beispiel: Ein IT-Unternehmen bietet seinen Mitarbeitern eine kostenlose Mitgliedschaft im Fitnessstudio. Diese Sachzuwendung trägt zur Gesundheit der Mitarbeiter bei und verbessert gleichzeitig das Betriebsklima.
  • Best Practice: Wählen Sie ein Fitnessstudio, das in der Nähe des Unternehmens liegt oder leicht erreichbar ist, um die Nutzungshäufigkeit zu maximieren.

Weihnachtsgeschenke und Jubiläumsgeschenke:

  • Beispiel: Zu Weihnachten erhalten alle Mitarbeiter einen Geschenkkorb im Wert von 60 Euro. Zum zehnjährigen Firmenjubiläum bekommen langjährige Mitarbeiter eine Uhr oder ein anderes hochwertiges Geschenk.
  • Best Practice: Personalisieren Sie die Geschenke, um den individuellen Beitrag und die Loyalität des Mitarbeiters zu würdigen.

Betriebsveranstaltungen:

  • Beispiel: Ein Unternehmen veranstaltet zweimal im Jahr einen Betriebsausflug, bei dem Kosten für Verpflegung, Eintrittsgelder und Unterhaltung anfallen. Die Kosten pro Mitarbeiter bleiben dabei unter 110 Euro.
  • Best Practice: Integrieren Sie solche Veranstaltungen in die Unternehmenskultur und nutzen Sie sie zur Teambildung und Motivation.

Durch eine sorgfältige Planung und Gestaltung der Sachzuwendungen nutzen Arbeitgeber nicht nur steuerliche Vorteile, sondern verbessern auch das Wohlbefinden und die Zufriedenheit ihrer Mitarbeiter nachhaltig. Dies trägt langfristig zu einer positiven Unternehmenskultur und zu einer stärkeren Mitarbeiterbindung bei.

Vorteile und Nachteile von Sachzuwendungen

Natürlich birgt die Nutzung von Sachzuwendungen sowohl Vor- als auch Nachteile. Schauen wir uns diese jeweils genauer an. Die Vorteile:

Motivierender Effekt:

  • Wertschätzung und Anerkennung: Sachzuwendungen können gezielt als Anerkennung für besondere Leistungen oder langjährige Betriebszugehörigkeit eingesetzt werden, was die Motivation und Bindung der Mitarbeiter stärkt. Ein gut gewähltes Geschenk hat häufig eine persönlichere und nachhaltigere Wirkung als eine Geldzuwendung.
  • Erhöhte Identifikation mit dem Unternehmen: Besondere Sachzuwendungen, wie zum Beispiel Firmenwagen oder exklusive Events, fördern die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen und beeinflussen das Betriebsklima positiv.

Steuerliche Vorteile:

  • Steuerfreibeträge: Sachzuwendungen bis zu einem monatlichen Wert von 50 Euro sind steuerfrei, was einen finanziellen Vorteil sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer darstellt. Dieser Freibetrag bietet eine einfache Möglichkeit, Mitarbeitern zusätzliche Vergütungen zukommen zu lassen, ohne dass Lohnsteuer oder Sozialabgaben anfallen.
  • Geringere Lohnnebenkosten: Da Sachzuwendungen unter bestimmten Bedingungen von der Lohnsteuer und den Sozialabgaben befreit sind, entstehen geringere Lohnnebenkosten im Vergleich zu direkten Geldzuwendungen.

Gezielte Nutzung:

  • Förderung von Gesundheits- und Weiterbildungsmaßnahmen: Durch die Bereitstellung von Sachzuwendungen wie Fitnessstudio-Mitgliedschaften oder Weiterbildungsangeboten fördern Arbeitgeber gezielt die Gesundheit und Qualifikation ihrer Mitarbeiter.
  • Attraktivität als Arbeitgeber: Attraktive Sachzuwendungen machen das Unternehmen für potenzielle Bewerber interessanter und helfen somit bei der Rekrutierung neuer Talente.

Mögliche Nachteile gilt es ebenso zu beachten und abzuwägen. Behalten Sie diese Punkte im Hinterkopf, um einen reibungslosen Ablauf zu gewähren:

Administrative Aufwände:

  • Verwaltung und Dokumentation: Die Verwaltung von Sachzuwendungen erfordert einen höheren administrativen Aufwand. Alle gewährten Zuwendungen müssen sorgfältig dokumentiert und deren Wert korrekt ermittelt werden, um die Einhaltung der steuerlichen Vorgaben sicherzustellen.
  • Buchhaltung und Compliance: Die ordnungsgemäße Erfassung und Bewertung von Sachzuwendungen kann komplex sein und erfordert genaue Kenntnisse der steuerlichen Vorschriften und Richtlinien. Fehler in der Buchhaltung können zu Nachforderungen durch die Finanzbehörden führen.

Steuerliche Risiken:

  • Fehlende Steuerbefreiung: Wenn Sachzuwendungen nicht korrekt als solche klassifiziert oder dokumentiert werden, müssen sie nachträglich womöglich als geldwerter Vorteil versteuert werden. Dies führt zu unerwarteten Steuerbelastungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
  • Grenzüberschreitungen: Die Einhaltung der Freibeträge und Steuerfreigrenzen ist entscheidend. Überschreiten die Zuwendungen die festgelegten Grenzen, entfällt die Steuerbefreiung, was zu höheren Kosten führt.

Akzeptanz und Wertschätzung:

  • Individuelle Präferenzen: Nicht jede Sachzuwendung trifft den Geschmack oder Bedarf jedes Mitarbeiters. Was für den einen eine willkommene Zusatzleistung ist, kann für den anderen wenig Nutzen haben. Hier besteht die Herausforderung, passende und wertschätzende Zuwendungen auszuwählen.
  • Perzeption von Gleichbehandlung: Sachzuwendungen müssen so gestaltet werden, dass sie als fair und gerecht empfunden werden. Unterschiedliche Wahrnehmungen der Wertigkeit führen gegebenenfalls zu Unzufriedenheit und Missstimmung im Team.

Flexibilität und Liquidität:

  • Eingeschränkte Verwendbarkeit: Im Gegensatz zu Geldzuwendungen, die flexibel für verschiedene Bedürfnisse eingesetzt werden können, sind Sachzuwendungen auf bestimmte Verwendungen beschränkt. Dies kann die Attraktivität der Zuwendung mindern, insbesondere wenn der Mitarbeiter den Nutzen nicht sofort erkennt oder realisiert.
  • Liquiditätsbelastung für das Unternehmen: Besonders wertvolle Sachzuwendungen wie Firmenwagen oder teure Elektronikgeräte erfordern eine höhere Investition vom Arbeitgeber, was sich auf die Liquidität des Unternehmens auswirkt.

Sachzuwendungen bieten eine attraktive Möglichkeit, Mitarbeiter zu motivieren und zu belohnen, primär durch steuerliche Vorteile und die Möglichkeit, gezielte Anerkennung zu zeigen. Sie erfordern jedoch sorgfältige Planung und Verwaltung, um die Vorteile voll auszuschöpfen und steuerliche Risiken zu minimieren.

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Key Takeaways

  • Sachzuwendungen sind nicht-monetäre Vorteile, die ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zusätzlich zum Gehalt gewährt und bieten oft steuerliche Vorteile.
  • Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern verschiedene Sachzuwendungen wie Firmenwagen, Mahlzeiten, Weiterbildungsmaßnahmen und Gutscheine anbieten, um deren Zufriedenheit und Motivation zu steigern.
  • Sachzuwendungen werden unter bestimmten Bedingungen steuerfrei oder pauschal versteuert gewährt, wobei kleine Aufmerksamkeiten bis 60 Euro und monatliche Sachbezüge bis 50 Euro steuerfrei bleiben.
  • Durch sorgfältige Planung und Kombination verschiedener Sachzuwendungen können Arbeitgeber steuerliche Vorteile nutzen und die Zufriedenheit ihrer Mitarbeiter nachhaltig verbessern.
  • Sachzuwendungen bieten steuerliche Vorteile und stärken die Mitarbeitermotivation, erfordern jedoch eine sorgfältige Verwaltung und bringen administrative Aufwände mit sich.

Disclaimer

Bitte beachten Sie, dass die bereitgestellten Informationen in diesem Artikel lediglich zu Informationszwecken dienen und keine Rechtsberatung darstellen. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der Inhalte. Für konkrete rechtliche Fragen empfehlen wir Ihnen, sich an einen qualifizierten Rechtsberater zu wenden.

Häufig gestellte Fragen

  • Was sind Sachbezüge für Arbeitnehmer?

  • Sachbezüge sind nicht-monetäre Leistungen, die ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zusätzlich zum Gehalt gewährt. Dazu gehören beispielsweise Firmenwagen, kostenlose oder vergünstigte Mahlzeiten, Gutscheine und andere Sachleistungen, die den privaten Bedarf der Mitarbeiter decken.

  • Was fällt unter 50 Euro Sachbezug?

  • Unter den monatlichen Sachbezug von 50 Euro fallen Sachleistungen wie Gutscheine für Supermärkte, Tankgutscheine oder Essensgutscheine, die nicht in Bargeld umwandelbar sind. Diese Sachbezüge sind bis zu einem Wert von 50 Euro pro Monat steuerfrei und bieten den Mitarbeitern zusätzliche Vergünstigungen.

  • Wie hoch dürfen Sachzuwendungen sein?

  • Sachzuwendungen dürfen im Rahmen bestimmter steuerlicher Grenzen liegen, um steuerfrei zu bleiben, wie etwa der monatliche Freibetrag von 50 Euro oder der Freibetrag von 60 Euro für besondere persönliche Anlässe. Für betriebliche Veranstaltungen liegt der steuerfreie Betrag bei 110 Euro pro Veranstaltung und Mitarbeiter, wobei die Gesamtkosten der Veranstaltung berücksichtigt werden.

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