Inhalt Arbeitsvertrag

Der Inhalt des Arbeitsvertrages ist das Fundament einer jeden beruflichen Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung. Er dient nicht nur als rechtliche Absicherung für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter, sondern auch als Leitfaden für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Dieser Artikel beleuchtet die essenziellen Aspekte des Inhalts eines Arbeitsvertrages: von seiner grundlegenden Definition, über die Mindestinhalte und den gesetzlichen Grundlagen, bis hin zu weiterführenden wichtigen Bestandteilen. Außerdem gehen wir auf den spezifischen Aufbau und die Form des Arbeitsvertrages ein und erörtern die Bedeutung von Vertragsstrafen. Ziel ist es, Ihnen ein umfassendes Verständnis darüber zu vermitteln, was einen professionell gestalteten Inhalt eines Arbeitsvertrages ausmacht und wie dieser zur Klarheit und Sicherheit in Ihrem Unternehmen beiträgt.

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Was ist ein Arbeitsvertrag?

Ein Arbeitsvertrag ist eine rechtlich bindende Vereinbarung zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer, die die Bedingungen der Beschäftigung festlegt. Sein Inhalt dient als Grundlage für das Arbeitsverhältnis, indem er die Rechte und Pflichten beider Parteien definiert. Theoretisch stellt er die gegenseitige Zustimmung zu den vereinbarten Arbeitsbedingungen dar und ist durch das Arbeitsrecht reguliert. Er bildet den rechtlichen Rahmen für die Zusammenarbeit.

Was gehört in einen Arbeitsvertrag?

In einen Standard-Arbeitsvertrag gehören grundlegende Inhalte, die das Arbeitsverhältnis zwischen Ihnen und dem Arbeitnehmer klar definieren und regeln. Dazu zählen unter anderem die Identität der Vertragsparteien, die Beschreibung der zu leistenden Arbeit, Angaben zum Arbeitsort, die Höhe und Zusammensetzung des Entgelts, die Arbeitszeit, der Urlaubsanspruch, sowie die Kündigungsfristen. Diese Angaben legen die Rahmenbedingungen für das Beschäftigungsverhältnis fest und sorgen für Transparenz für beide Seiten. Schließen Sie einen Vertrag schriftlich ab, um Missverständnisse zu vermeiden und damit er als Nachweis für die vereinbarten Konditionen dienen kann.

In den nächsten Abschnitten erläutern wir für Sie, welche Inhalte per Nachweisgesetz als Mindestinhalte auf jeden Fall in den Arbeitsvertrag müssen und um welche anderen wichtigen Inhalte Sie das Dokument ergänzen sollten.

Mindestinhalte des Arbeitsvertrages

Um von Anfang an Klarheit und garantierte Rechtssicherheit zu gewährleisten, schreibt das Nachweisgesetz dem Aufbau des Arbeitsvertrages vor, dass bestimmte Kerninformationen schriftlich im Inhalt festgehalten werden müssen. Hier eine Liste, mit den per Gesetz festgelegt Mindestinhalten des Arbeitsvertrages:

  • Die Identität der Vertragsparteien: Vollständige Namen und Adressen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
  • Der Arbeitsbeginn: Das Datum, an dem der Arbeitnehmer seine Tätigkeit aufnimmt.
  • Die Beschreibung der zu leistenden Tätigkeit: Eine klare Definition der Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Arbeitnehmers.
  • Der Arbeitsort: Der Ort, an dem der Arbeitnehmer hauptsächlich tätig sein wird. Fehlt eine solche Angabe, gilt der Arbeitsort als der Ort, an dem der Arbeitgeber seinen Sitz hat.
  • Die Höhe und Zusammensetzung des Entgelts: Informationen über das Gehalt, einschließlich Zusammensetzung (Grundgehalt, Zulagen, Prämien, et cetera) und Auszahlungsmodus.
  • Die Arbeitszeit: Regelungen zur täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit, einschließlich Pausen und Ruhezeiten.
  • Der Urlaubsanspruch: Angaben zu Umfang und Bedingungen des Urlaubs.
  • Die Kündigungsfristen: Informationen über die Fristen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch beide Parteien.
  • Hinweis auf Tarifverträge: Falls auf das Arbeitsverhältnis Tarifverträge Anwendung finden, müssen diese benannt werden.

Die Beachtung der gesetzlichen Grundlagen beim Erstellen von Arbeitsverträgen ist von entscheidender Bedeutung. Sie stellt nicht nur eine rechtliche Verpflichtung für den Arbeitgeber dar, sondern bildet auch das Fundament für ein transparentes und faires Arbeitsverhältnis. Durch die Einbeziehung der gesetzlich festgelegten Mindestinhalte, wie sie im Arbeitsvertrag-Nachweisgesetz definiert sind, wird gewährleistet, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer über die wesentlichen Rahmenbedingungen des Arbeitsverhältnisses vollständig informiert sind. Diese Vorgaben zu kennen und einzuhalten, ist somit eine unerlässliche Pflicht, die zur Vermeidung von Missverständnissen und zur Förderung einer klaren Kommunikation zwischen den Vertragsparteien beiträgt. Es ist im Interesse aller Beteiligten, die vom Gesetz geregelten Inhalte von Arbeitsverträgen sorgfältig umzusetzen.

Weitere wichtige Inhalte des Arbeitsvertrages

Es gibt allerdings noch weitere wesentliche Inhalte im Arbeitsvertrag, die zwar nicht per Gesetz erforderlich sind, aber für eine umfassende und klare Regelung des Arbeitsverhältnisses zusätzlich empfohlen werden. Diese Klauseln ergänzen den Pflicht-Inhalt des Arbeitsvertrages und tragen dazu bei, Erwartungen zu klären, die Zusammenarbeit zu verbessern und potenzielle Konflikte zu minimieren.

  • Leistungsbeurteilungen und Zielvereinbarungen: Festlegungen von regelmäßigem Feedback zur Mitarbeiterleistung und zu den Kriterien, nach denen diese Bewertung erfolgt.
  • Überstundenregelung: Konkrete Bestimmungen zum Umgang mit Überstunden, einschließlich Vergütung oder Freizeitausgleich.
  • Bonuszahlungen und Leistungsprämien: Details zu möglichen Zusatzleistungen, basierend auf der Erreichung spezifischer Leistungsziele oder Unternehmenserfolge.
  • Vertraulichkeitsvereinbarungen: Die Verschwiegenheitsklausel dient zum Schutz von Unternehmensgeheimnissen. Sie bestimmt die Verpflichtung des Arbeitnehmers, auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses keine vertraulichen Informationen preiszugeben.
  • Nutzung von Firmeneigentum: Regelungen zur Nutzung von Firmeneigentum, wie Fahrzeugen, Computern, Mobiltelefonen und ein mögliches Schlüsselübergabeprotokoll.
  • Arbeitskleidung und Sicherheitsausrüstung: Bestimmungen zur Bereitstellung und Nutzung von Arbeitskleidung oder persönlicher Schutzausrüstung.
  • Sozialleistungen: Angaben zu zusätzlichen Sozialleistungen wie Krankenversicherungsbeiträgen, Essenszuschüssen oder Betriebsrenten.
  • Mobilitätsklauseln: Vereinbarungen über mögliche Versetzungen oder Reisetätigkeiten im Rahmen der beruflichen Tätigkeit.
  • Arbeit im Homeoffice: Regelungen zur Arbeit von zu Hause aus, einschließlich der Bereitstellung notwendiger Arbeitsmittel und der Festlegung von Verfügbarkeitszeiten.
  • Probezeit: Eine Vereinbarung über eine Probezeit, die es ermöglicht, das Arbeitsverhältnis während dieser Zeit mit verkürzter Kündigungsfrist zu beenden.
  • Recht zur Freistellung: Regelungen, unter welchen Bedingungen Arbeitnehmer freigestellt werden können, zum Beispiel für Weiterbildungen.
  • Krankheit: Bestimmungen zum Verfahren im Krankheitsfall, inklusive Meldepflicht und ärztlichen Attests.
  • Nebentätigkeit: Regelungen zur Erlaubnis und den Bedingungen von Nebentätigkeiten.
  • Verfall-/Ausschlussfristen: Fristen, innerhalb derer Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden müssen.
  • Zusätzliche Vereinbarungen zu Weiterbildungen: Regelungen zur Rückzahlung von Weiterbildungskosten bei Kündigung.
  • Wettbewerbsverbot: Das Wettbewerbsverbot hindert Arbeitnehmer während ihrer Tätigkeit und auch nach Vertragsende daran, in Konkurrenz zum ehemaligen Arbeitgeber zu treten oder bei einem Konkurrenzunternehmen zu arbeiten, mit der Auflage einer zeitlichen Begrenzung und einer Karenzentschädigung.
  • Abwerbeverbot: Das Abwerbeverbot untersagt Arbeitnehmern, Mitarbeiter des Unternehmens nach seinem Ausscheiden abzuwerben oder zu einem Wechsel des Arbeitgebers zu bewegen.

Ein sorgfältig erstellter Arbeitsvertrag, der über die gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte hinausgeht, ist mehr als nur eine Formalität. Es ist ein essenzielles Instrument, das nicht nur die Pflichten und Rechte klar definiert, sondern auch die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitnehmer legt. Die Integration wesentlicher Inhalte in den Arbeitsvertrag, wie Probezeiten, Verschwiegenheitspflichten und Regelungen zu Nebentätigkeiten, trägt dazu bei, Missverständnisse zu vermeiden und die Erwartungen auf beiden Seiten abzustimmen.

Das Aufsetzen von Arbeitsverträgen mit diesen wichtigen Inhalten bietet einen Mehrwert, der weit über die Erfüllung von Standardanforderungen hinausgeht. Indem Ihr Unternehmen Arbeitsverträge maßgeschneidert erstellt, signalisieren Sie Ihre Wertschätzung für das individuelle Engagement und die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter, was nicht nur wünschenswert, sondern unerlässlich ist.

Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag

Durch die Einbindung einer Vertragsstrafe in den Inhalt des Arbeitsvertrages können Arbeitgeber die Vertragstreue und Verantwortung des Arbeitnehmers gewährleisten. Dieser Aspekt des Arbeitsvertrag-Inhalts zieht bei Verstößen gegen vertragliche Pflichten, wie zum Beispiel die Nichteinhaltung von Kündigungsfristen oder Vertraulichkeitsvereinbarungen, finanzielle Konsequenzen nach sich. Eine klare, rechtlich abgesicherte Formulierung der Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag ist also essenziell, damit diese präventiv Wirkung zeigt.

Daher ist es vor dem Abschließen eines Vertrages wichtig, dass die Vertragsstrafe angemessen und im Einklang mit gesetzlichen Vorgaben gestaltet wird. Sie muss stets verhältnismäßig zur Schwere des Verstoßes und den daraus resultierenden Konsequenzen für Sie als Arbeitgeber sein. Dies verlangt eine sorgfältige Abwägung zwischen dem Schutz Ihres Unternehmens und den Rechten des Arbeitnehmers. Der Inhalt des Arbeitsvertrages, inklusive der Vertragsstrafe, sollte daher stets mit Blick auf eine ausgewogene und rechtssichere Vertragsgestaltung erstellt werden, um eine solide Basis für das Arbeits- und Vertrauensverhältnis zu schaffen.

Arbeitsvertrag Form

Arbeitsverträge können in Deutschland auf verschiedene Arten zustande kommen:

  • Schriftliche Form: Der Arbeitsvertrag wird in einem Dokument festgehalten, das von beiden Parteien, dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, unterschrieben wird. Dies ist die gängigste Form, da sie Klarheit über die Vereinbarungen schafft und rechtliche Anforderungen, wie die des Nachweisgesetzes, erfüllt.
    • Mündlich Forme: Ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich geschlossen werden. Dies bedeutet, dass die Vereinbarung über die Arbeitsbedingungen durch ein Gespräch getroffen wird, ohne dass etwas schriftlich festgehalten wird. Obwohl mündliche Verträge rechtsgültig sind, können sie in der Praxis zu Beweisproblemen führen.
      • Ausdrückliche Form: Eine ausdrückliche Vereinbarung liegt vor, wenn die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses direkt und eindeutig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommuniziert und vereinbart werden, sei es mündlich oder schriftlich.
        • Stillschweigend durch schlüssiges Handeln: Ein Arbeitsvertrag kann auch stillschweigend zustande kommen, wenn die Handlungen der Parteien darauf schließen lassen, dass ein Arbeitsverhältnis besteht. Zum Beispiel, wenn jemand die Arbeit aufnimmt und diese Tätigkeit vom Arbeitgeber gebilligt wird, ohne dass ein ausdrücklicher (mündlicher oder schriftlicher) Vertrag geschlossen wurde.

        Obwohl das Arbeitsrecht grundsätzlich Formfreiheit gewährt, wird doch in vielen Fällen die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben. So fordert beispielsweise das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in § 623 für Kündigungen und Aufhebungsverträge explizit die Schriftform. Ebenso verlangt das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) in § 14 Abs. 4 für Befristungen eines Arbeitsvertrags die schriftliche Form.

        Um den Anforderungen der Schriftform gerecht zu werden, muss das Dokument gemäß § 126 BGB von der ausstellenden Partei eigenhändig unterschrieben werden.

        Bei Arbeitsverträgen ist es üblich, dass beide Parteien entweder dasselbe Dokument unterzeichnen oder dass mehrere identische Exemplare angefertigt und jeweils von einer Partei unterzeichnet werden. In der modernen Arbeitswelt hat auch die qualifizierte elektronische Signatur (QES) als HR Tool an Bedeutung gewonnen: Diese ist rechtlich einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt und kann die Schriftform ersetzen, sofern das Gesetz keine anderen Vorgaben macht.

        Die Nichtbeachtung der Schriftform kann nach § 125 BGB zur Nichtigkeit des Inhalts des Arbeitsvertrages führen. Die schriftliche Form eines Arbeitsvertrags ist also aus mehreren Gründen empfehlenswert. Sie dient nicht nur der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen, wie sie das Nachweisgesetz im Arbeitsvertrag (NachwG) stellt, sondern bietet auch Rechtssicherheit und Klarheit über die vereinbarten Arbeitsbedingungen. Die schriftliche Form des Arbeitsvertrages bindet beide Parteien an den Inhalt und dient als Beweismittel, besonders wenn von gesetzlichen Regelungen abgewichen wird. Zudem erleichtert die schriftliche Fixierung der Arbeitsbedingungen die Einhaltung und Dokumentation der wesentlichen Vertragsinhalte, was besonders bei Abweichungen von gesetzlichen Standardregelungen von Vorteil ist.

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Key Takeaways

  • Ein Arbeitsvertrag ist eine rechtlich bindende Vereinbarung zwischen einem Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die die Bedingungen der Beschäftigung festlegt.
  • In den Inhalt des Arbeitsvertrages gehören unter anderem Angaben zu den Vertragsparteien, Beschreibung der Arbeitsaufgabe und der Vergütung.
  • Die Arbeitsvertrag-Mindestinhalte sind durch das Nachweisgesetz bestimmt.
  • Weitere wichtige Inhalte des Arbeitsvertrages sind Wettbewerbsklausel, Verschwiegenheitsklausel und Abwerbeverbot.
  • Die Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag garantiert dessen Einhaltung nachdrücklich mit Androhung einer Geldstrafe.
  • Der Arbeitsvertrag sollte aus Beweis- und Dokumentationsgründen in schriftlicher Form erstellt werden.

Disclaimer

Bitte beachten Sie, dass die bereitgestellten Informationen in diesem Artikel lediglich zu Informationszwecken dienen und keine Rechtsberatung darstellen. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der Inhalte. Für konkrete rechtliche Fragen empfehlen wir Ihnen, sich an einen qualifizierten Rechtsberater zu wenden.

Häufig gestellte Fragen

  • Was ist ein Arbeitsvertrag?

  • Ein Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer, die die Bedingungen der Beschäftigung, wie Aufgaben, Arbeitszeit und Entlohnung, festlegt. Er kann in mündlicher oder schriftlicher Form geschlossen werden und regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten.

  • Was gehört in den Arbeitsvertrag?

  • In den Inhalt des Arbeitsvertrages gehören Angaben zu den wesentlichen Beschäftigungsbedingungen wie die Art der Tätigkeit, Arbeitszeit, Gehalt, Urlaubsanspruch und Kündigungsfristen. Zudem können Regelungen zu Überstunden, Probezeit und Nebentätigkeiten aufgenommen werden.

  • Wann gilt ein Arbeitsvertrag als zustande gekommen?

  • Ein Arbeitsvertrag kommt zustande, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich über den Inhalt der Beschäftigung einig sind. Die Vereinbarung kann auf verschiedene Arten erfolgen, sei es durch eine mündliche Zusage, eine schriftliche Bestätigung oder durch konkludentes Verhalten, das eine Zustimmung impliziert.

  • Für welche Arbeitsverträge gilt das Nachweisgesetz?

  • Das Nachweisgesetz gilt für alle Arbeitsverhältnisse in Deutschland, unabhängig von der Art der Beschäftigung oder der Höhe des Einkommens. Es verpflichtet Arbeitgeber, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen.

  • Was sollte nicht im Inhalt eines Arbeitsvertrages stehen?

  • Im Inhalt eines Arbeitsvertrages sollten keine diskriminierenden oder gesetzeswidrigen Klauseln enthalten sein. Zudem dürfen keine Bestimmungen aufgenommen werden, die grundlegende Arbeitnehmerrechte untergraben oder gegen zwingende arbeitsrechtliche Vorschriften verstoßen.

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