Aufgrund steigender Lebenskosten können Studierende alleine mit BAföG ihr Studienleben kaum bewältigen.
Viele Studierende kommen alleine mit BAföG nicht über die Runden. Denn neben Miete, Strom und Studienbeitrag, muss auch noch irgendetwas zum Leben übrig bleiben. Nicht jeder Student hat dabei das Glück, im Notfall von den Eltern unterstützt zu werden. Der Staat sieht es aber auch nicht gerne, wenn Immatrikulierte, die Geld vom BAföG-Amt erhalten, zusätzlich einen Job ausüben. Oftmals stellen sich die Betroffenen deshalb verschiedene Fragen und gehen verschiedene Szenarien durch, wie sie doch noch ans nötige Kleinöd kommen.
Doch wie sieht, fernab jeglicher Gedanken, die Realität aus: Darf ich trotz des BAföG-Bezugs einen Nebenjob oder Minijob ausführen? Falls das erlaubt ist, wieviel Geld darf ich dazuverdienen, damit mir nichts abgezogen wird? Muss ich Trinkgeld, Schicht- und Feiertagszuschlägen sowie Weihnachts- und Urlaubsgeld mit einberechnen? Und wie ändert sich der Freibetrag, wenn ich einem Nebenjob auf selbständiger Basis nachgehe?
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BAföG - Nebenher etwas dazuverdienen ist erlaubt
BAföG unterliegt strengen Regularien. Seinen Lebensunterhalt während des Studium bei einer Tätigkeit aufstocken, ist aber problemlos möglich. Trotzdem kann man nicht unermesslich Geld dazuverdienen, denn ein zu hohes Einkommen kann die BAföG-Förderung negativ beeinflussen. Deshalb ist es wichtig, die Übersicht zu wahren, damit der eigene Lohn nicht bestimmte Verdienstobergrenzen überschreitet. Diese Schwelle variiert aber je nach Art des Beschäftigungsverhältnisses.
BAföG - Unterschied zwischen Nebenjob als Arbeitnehmer und Nebenjob auf selbstständiger Basis
Als Arbeitnehmer liegt dieser Freibetrag bei 5.416 Euro innerhalb des jährlichen Bezugzeitraumes. Dadurch kann man als Student einen Minijob oder Nebenjob als studentische Aushilfe auf 450 Euro-Basis übernehmen. Denn rechnet man das um, kommt man innerhalb von 12 Monaten auf maximal 5.400 Euro. So bleibt man unterhalb des Freibetrags: Das bedeutet jeder verdiente Cent wandert ins eigene Portemonnaie. Anders als bei normalen Arbeitnehmern ist es aber egal, ob man 5.400 Euro in nur zwei Monaten oder verteilt aufs ganze Jahr verdient. Derselbe Satz gilt auch wenn man während der Studienzeit BAföG erhält und ein Praktikum absolviert. Je nach ausgeübter Tätigkeit können die 5.400 Euro aber auch überschritten werden. Steuerfreie Zusatzeinnahmen wie Trinkgeld, Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge fallen nämlich bis zu einem Betrag von 2.400 Euro im Jahr nicht ins Gewicht. Aber Vorsicht: Weihnachts- und Urlaubsgeld sind Sonderzahlungen die mit einberechnet werden.
Hast du eine Nebenbeschäftigung auf selbstständiger Basis, verhält es sich ähnlich wie bei einem normalen 450 € Job. Bei dieser Art des Nebenjobs liegt die BAföG-Einkommensgrenze, innerhalb des gleichen Zeitraumes, aber weitaus niedriger. Denn als selbstständiger Nebenjobber darf man allerhöchstens 4410 Euro im Jahr zusätzlich einnehmen. Das macht einen monatlichen Schnitt von 367,50 Euro.
Fazit
Wie du siehst gibt es verschiedene Aspekte zu beachten. Denn Nebenjob ist nicht gleich Nebenjob. Es sind, wie so oft im Leben, die Feinheiten, die den Unterschied ausmachen. Doch generell darf man als Student sich zum BAföG etwas dazuverdienen. Das kann einem niemand verbieten, selbst wenn manche es gerne würden. Wenn du noch kein BAföG erhältst und wissen möchtest, ob sich ein Antrag für dich lohnen würde, dann mach dir doch den BAföG-Rechner zu Nutze.
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