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Für alle geringfügig Beschäftigten gab es gute Neuigkeiten: Die Minijob-Verdienstgrenze wurde 2022 erhöht. Dabei ist es egal in welchem Tätigkeitsbereich du arbeitest, in allen Branchen kannst du nun mehr verdienen. Die Verdienstgrenze für Minijobs wurde nämlich parallel zum gesetzlichen Mindestlohn nach oben gesetzt. Mit der Erhöhung hängen natürlich viele Änderungen zusammen: Du fragst dich, was ein 520-Euro-Job überhaupt ist und warum die Verdienstgrenze erhöht wurde? Welche Vor- und Nachteile gehen damit einher? Was passiert, wenn du den festgelegten Jahreswert überschreitest? Keine Sorge: In diesem Artikel haben wir dir alles zur neuen Minijob-Verdienstgrenze 2022 übersichtlich zusammengefasst.

Minijob Verdienstgrenze

Was ist ein 520-Euro-Job?

Seit 2013 waren sie noch als 450-Euro-Jobs bekannt – seit Oktober 2022 werden sie als 520-Euro-Jobs bezeichnet. Bei dieser Anstellungsart handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung, also einen Minijob.

Wie hoch ist die Verdienstgrenze?

Die Bezeichnung '520-Euro-Job' legt die monatliche Verdienstgrenze fest. Du kannst also bis zu einem Wert von 520 Euro brutto pro Monat arbeiten und Geld verdienen, ohne Steuern zahlen zu müssen. Auf das Jahr gerechnet liegt die Minijob-Verdienstgrenze seit 2022 bei 6.240 Euro brutto. Alternativ kannst du auch in höchstens drei Monaten beziehungsweise 70 Tagen (also zum Beispiel in einem Ferienjob) mehr verdienen – deine Arbeit muss aber auf diesen Zeitraum beschränkt sein. 

Ein weiterer Vorteil ist, dass du von Sozial- und Krankenversicherungsbeiträgen befreit bleibst und somit am Ende des Monats dein volles Gehalt ausgezahlt bekommst. Daher ist diese Anstellungsart bei Studenten oder Rentnern sehr beliebt. Das Einkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung nimmt nämlich keinen Einfluss auf die Höhe des BAföGs oder der Rentenauszahlung.

Prinzipiell darf jeder einen Minijob ausüben. Du kannst sogar mehreren Minijobs gleichzeitig nachgehen. Um sozialversicherungs- und steuerfrei zu bleiben, darfst du aber mit beiden Einkommen zusammengerechnet im Monat nicht über die 520-Euro-Grenze kommen. Genau wie bei anderen Beschäftigungen wird auch bei einem 520-Euro-Job ein Arbeitsvertrag unterschrieben. Das heißt, du hast ebenfalls Anspruch auf Urlaub, Elternzeit und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. 

 

Warum wurde die Minijob-Verdienstgrenze 2022 angehoben? 

Vielleicht hast du in den letzten Jahren mitbekommen, dass der gesetzliche Mindestlohn kontinuierlich angehoben wurde – die Minijob-Verdienstgrenze aber nicht. Warum also jetzt? Die Krisen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Lebenshaltungskosten immer weiter steigen. Um Beschäftigte zu unterstützen, wurde 2015 der Mindestlohn eingeführt und seitdem regelmäßig angehoben. Bei einem 450-Euro-Job / 520-Euro-Job hat das jedoch lediglich zur Senkung der Arbeitszeiten geführt – mehr verdient wurde dadurch nicht. Dank der Erhöhung der Minijob-Verdienstgrenze können ab Oktober 2022 70 Euro brutto mehr pro Monat steuerfrei eingenommen werden. So sollen Bürger entlastet werden. 

Das hört sich prinzipiell erstmal gut an. Gerade für Studenten oder Rentner kommt der gestiegene Lohn gut gelegen. Allerdings sprechen Gewerkschaften auch Kritik an der neuen Minijob-Verdienstgrenze von 2022 aus. Durch die fehlende Sozialversicherungspflicht fallen Ansprüche auf Arbeitslosen- oder Krankengeld weg sowie das Recht auf Kurzarbeitergeld. Während der Corona-Pandemie haben viele Minijobber ihren Arbeitsplatz verloren und bekamen folglich keinerlei Unterstützung. 

Viele geringfügig Beschäftigte lassen sich ebenfalls von der Rentenversicherungspflicht befreien, was Altersarmut begünstigt. Durch die Erhöhung der Minijob-Verdienstgrenze im Jahr 2022 scheinen 520-Euro-Jobs also attraktiver und könnten sozialversicherungspflichtige Stellen abdrängen. Mehr dazu liest du bei ver.di.

Trotz allem ist die Erhöhung der Verdienstgrenze für Minijobs gerade für Gruppen wie Studierende, Rentner oder Azubis eine lukrative Möglichkeit, nebenbei Geld zu verdienen. 

 

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Minijob: Was passiert beim Überschreiten der Verdienstgrenze?

Wie bereits geklärt, gehst du einer geringfügigen Beschäftigung nach, wenn dein Lohn die Grenze von 520 Euro brutto im Monat nicht übersteigt. Natürlich gibt es aber auch Ausnahmen. Was passiert zum Beispiel, wenn sich mehrere Kollegen gleichzeitig in Quarantäne begeben müssen und du unvorhersehbar mehr arbeiten musstest? Das Stichwort hier ist: unvorhersehbar. In diesem Fall kannst du die Minijob-Verdienstgrenze gelegentlich überschreiten – die aktuelle Regelung besagt, dass das dreimal in einem Zeitjahr vorkommen darf, damit der Minijob-Status nicht verloren geht. Daher kannst du auch in einer kurzfristigen Beschäftigung innerhalb von drei Monaten mehr verdienen.

Ausnahmen wie das Weihnachtsgeschäft oder diverse Urlaubsvertretungen sind bereits im Voraus planbar und zählen deshalb nicht zu unvorhersehbaren Ereignissen. Auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld sind in der Regel absehbar und müssen bereits im Voraus eingeplant werden. Zahlt das Unternehmen aufgrund eines erfolgreichen Jahres einen Jahresendbonus, muss auch hier darauf geachtet werden, dass die Minijob-Verdienstgrenze (ab 2022: 6.240 Euro brutto pro Jahr) dennoch eingehalten wird. Überschreitest du die Verdienstgrenze, ist es kein Minijob mehr und du musst Beiträge für Versicherungen und Steuern zahlen. 

 

Fazit

Kurz zusammengefasst: Mit einem 520-Euro-Job (bisher 450-Euro-Job) darfst du das durchschnittliche Monatseinkommen von 520 Euro brutto nicht überschreiten. Die Minijob-Verdienstgrenze wurde im Oktober 2022 zeitgleich mit dem Mindestlohn angehoben – so kannst du als Minijobber bis zu 70 Euro brutto mehr pro Monat verdienen, ohne Steuern oder Sozialabgaben zu zahlen. 

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