Du arbeitest als Werkstudent:in und möchtest wissen, welche Rechte und Ansprüche du in dieser Position im Unternehmen hast? Von deinen Arbeitszeiten über deine Vergütung bis hin zu deinem Urlaubsanspruch – wir geben dir einen umfassenden Überblick.
Eine Werkstudentenstelle bietet Studierenden die Möglichkeit, Erfahrungen zu sammeln und finanzielle Unabhängigkeit zu erlangen. Doch welche Ansprüche hast du als Werkstudent:in in Bezug auf Arbeitszeiten, Vergütung und Urlaubsanspruch?
Arbeitszeiten
Als Werkstudent:in solltest du darauf achten, deine Arbeitszeiten so zu gestalten, dass sie mit deinem Studium vereinbar sind. Die genauen Arbeitszeiten können je nach Unternehmen, Branche und individueller Vereinbarung variieren. Es ist wichtig, dass dein Arbeitgeber Verständnis für deine Vorlesungszeiten und Prüfungsphasen aufbringt und dir die Flexibilität bietet, beides erfolgreich zu bewältigen.
In Deutschland dürfen Werkstudierende während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, um sicherzustellen, dass genügend Zeit für das Studium bleibt. In den Semesterferien besteht oft die Möglichkeit, mehr Stunden zu arbeiten. Es ist jedoch wichtig, dass du deine Arbeitszeit im Auge behältst und sicherstellst, dass sie mit den gesetzlichen Bestimmungen und deinen Studienverpflichtungen im Einklang steht.
Vergütung
Die Vergütung als Werkstudent:in variiert je nach Branche, Unternehmen und Aufgabenbereich. Grundsätzlich sollte deine Arbeit angemessen entlohnt werden, da du einen wertvollen Beitrag zum Unternehmen leistest. Der Mindestlohn von 12 Euro gilt auch für Werkstudierende. Allerdings bieten viele Unternehmen für Werkstudierende auch einen höheren Stundenlohn als den Mindestlohn an. Hier kommt es darauf an, was mit dem Arbeitgeber vorab vereinbart worden ist beziehungsweise wie der Tarifvertrag aussieht.
Die Vergütung kann auf unterschiedliche Weise erfolgen: Einige Unternehmen bieten einen festen Stundenlohn an, während andere eine monatliche Pauschale zahlen. Es ist wichtig, dass die Vergütung transparent kommuniziert wird und du genau weißt, was du erwarten kannst. Achte darauf, dass deine Vergütung fair ist und im Verhältnis zu deinen Aufgaben und Verantwortlichkeiten steht.
Urlaubsanspruch
Als Werkstudent:in hast du, wie jede:r andere Arbeitnehmer:in, das Recht auf Erholungsurlaub. Der genaue Urlaubsanspruch hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Anzahl der Tage, die du pro Woche arbeitest, und den gesetzlichen Bestimmungen.
In Deutschland beträgt der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch für Vollzeitbeschäftigte bei einer Fünftagewoche 20 Werktage pro Jahr. Bei einer geringeren Anzahl von Arbeitstagen pro Woche, wie es bei Werkstudierenden oft der Fall ist, verringert sich der Urlaubsanspruch entsprechend.
Um den Urlaubsanspruch für Werkstudierende mit einer Dreitagewoche zu berechnen, wird folgende Formel angewendet:
Anzahl der Arbeitstage pro Woche / Anzahl der Arbeitstage einer Vollzeitkraft pro Woche x gesetzlicher Mindesturlaubsanspruch einer Vollzeitkraft
Angenommen, der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch beträgt 20 Werktage pro Jahr und ein:e Werkstudent:in arbeitet drei Tage pro Woche (bei einer Vollzeitkraft wären es fünf Tage pro Woche), ergibt sich die Berechnung wie folgt:
3 / 5 x 20 = 12 Urlaubstage pro Jahr
In diesem Beispiel hättest du also Anspruch auf zwölf Urlaubstage pro Jahr.
Abschließend lässt sich sagen, dass als Werkstudent:in deine Ansprüche an Arbeitszeiten, Vergütung und Urlaubsanspruch wichtig sind. Kläre diese Aspekte vor Beginn deiner Tätigkeit mit deinem Arbeitgeber ab, um Missverständnisse zu vermeiden und eine gute Balance zwischen Studium und Arbeit zu finden. Nutze diese Chance, um wertvolle Praxiserfahrung zu sammeln und dich beruflich weiterzuentwickeln.
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