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Job-Ghosting – ein Begriff, der in der modernen Arbeitswelt zunehmend Schlagzeilen macht. Es beschreibt das frustrierende Phänomen, bei dem Bewerber und Unternehmen den Kontakt auf mysteriöse Weise abbrechen. Ist dir das auch schon mal passiert? In diesem Artikel enthüllen wir, was Job-Ghosting eigentlich ist, und geben klare Anleitungen, wie Bewerber mit dieser Geisterjagd umgehen können. Egal, ob es nach einem vielversprechenden Vorstellungsgespräch, auf eine Bewerbung oder nach einer Zusage passiert – klare Kommunikation und proaktive Schritte sind der Schlüssel, um die Geister zu vertreiben und die berufliche Reise fortzusetzen. So lässt du dich von Job-Ghosting nicht von einer erfolgreichen Bewerbung abhalten.

Job-Ghosting – Was ist das?

Den Begriff Ghosting kennst du vielleicht im Zusammenhang mit der Dating-Welt. Doch was genau ist Job-Ghosting? Job-Ghosting ist eine beunruhigende Erscheinung in der modernen Arbeitswelt, bei der Bewerber und Unternehmen auf unerklärliche Weise jeglichen Kontakt abbrechen. Dieses Verhalten kann in verschiedenen Stadien des Bewerbungsprozesses auftreten und führt oft zu Unsicherheit und Frustration. Es ist wichtig zu wissen, wie man mit Job-Ghosting umgeht, besonders als Bewerber. Daher stellen wir dir nun einige Beispielsituationen vor und wie du auf diese angemessen reagieren kannst.

Als Bewerber ghosten

Im Bewerbungsprozess sind Bewerber diejenigen, die am häufigsten mit Job-Ghosting in Verbindung gebracht werden. Nach einer vielversprechenden Vorstellung und einem vielversprechenden Interview verschwinden einige Kandidaten einfach. Dieses Verhalten kann Arbeitgeber ratlos zurücklassen, da sie auf Informationen und Antworten warten. 

Überlegst du dir, nach einer Bewerbung oder Zusage einem Unternehmen nicht mehr zu antworten? Oder hast du den Termin für ein Vorstellungsgespräch versäumt und möchtest jetzt abtauchen? Davon raten wir dir stark ab. Aus reiner Höflichkeit würde es sich schon anbieten, dich beim Arbeitgeber zu melden und zu erklären. Darüber hinaus kann es aber auch sehr negative Folgen für dich haben, falls du dir in Zukunft überlegst, dich auf eine andere Stelle beim gleichen Unternehmen zu bewerben. Also, gib Job-Ghosting keine Chance und teile als Bewerber deine Entscheidung lieber mit.

 

Keine Rückmeldung vom Arbeitgeber auf Bewerbung

Diese Situation kommt vielen von uns bekannt vor: Du hast sorgfältig deine Bewerbungsunterlagen zusammengestellt und dich auf eine vielversprechende Stelle beworben. Nachdem du deine Bewerbung abgeschickt hast, hörst du jedoch nichts mehr. Keine Bestätigung, keine Informationen, einfach Stille – nach einer Bewerbung Job-Ghosting zu erleben, ist leider keine Seltenheit.

In solchen Fällen solltest du nicht passiv bleiben. Schicke eine höfliche Anfrage per E-Mail oder rufe beim Unternehmen an, um nach dem Stand deiner Bewerbung zu fragen. Dies zeigt, dass du engagiert und interessiert an der Stelle bist. Du kannst zum Beispiel schreiben: ‘Sehr geehrte Damen und Herren, ich wollte mich erkundigen, ob meine Bewerbungsunterlagen angekommen sind und ob Sie bereits eine Entscheidung getroffen haben. Ich bin nach wie vor sehr interessiert an der Position und freue mich auf eine mögliche Gelegenheit, Sie besser kennenzulernen.’ Häufig ist das Job-Ghosting nach einer Bewerbung keine böse Absicht des Arbeitgebers. Denn es bewirbt sich oft eine sehr große Anzahl an Bewerbern auf eine einzige Stelle und einzelne Bewerbungen gehen unter. Auf diese Weise machst du nochmal auf dich aufmerksam.

 

Job-Ghosting nach Vorstellungsgespräch

Eine weitere Situation: Deine Bewerbung ist erfolgreich eingegangen und du wurdest zu einem Kennenlerngespräch eingeladen. Du hattest ein sehr inspirierendes Vorstellungsgespräch, bei dem du die Vision und die Kultur des Unternehmens geliebt hast. Du hattest das Gefühl, dass es perfekt zu dir passt. Du verließt das Gespräch mit einem guten Gefühl und voller Vorfreude, wie es weitergeht. Dann plötzlich – Stille. Der Personaler meldet sich nicht wie versprochen. Kein Feedback, keine Infos, nur Schweigen.

Auch in solchen Situationen ist es ratsam, höflich nach dem Status deiner Bewerbung zu fragen. Du könntest eine kurze Dankes-E-Mail senden und nach dem Zeitrahmen für eine Entscheidung fragen. Zum Beispiel: ‘Ich wollte mich für das interessante Vorstellungsgespräch bedanken. Es hat mir die Gelegenheit gegeben, Ihr Unternehmen und die Position besser kennenzulernen, und ich bin nach wie vor sehr interessiert. Könnten Sie mir bitte mitteilen, wie der aktuelle Stand meiner Bewerbung ist und wann ich mit einer Entscheidung rechnen kann?’ So erinnerst du den Arbeitgeber höflich daran, dass er dir noch keine Rückmeldung zu deinem Vorstellungsgespräch gegeben hat.

 

Nach Zusage keine Rückmeldung vom Arbeitgeber

Job-Ghosting vom Arbeitgeber ist besonders frustrierend, wenn du bereits eine Zusage für eine Stelle erhalten hast und alle Zeichen auf einen erfolgreichen Abschluss des Bewerbungsprozesses hindeuteten. Du warst begeistert und konntest es kaum erwarten, in deinem neuen Job zu starten. Doch dann, aus scheinbar unerklärlichen Gründen, hört der Arbeitgeber auf, zu antworten. Die Verzögerung zieht sich hin, und du fragst dich, was schiefgelaufen ist. 

In diesem Fall ist es wichtig zu wissen, dass sowohl eine mündliche als auch eine schriftliche Jobzusage in Deutschland nach § 125 BGB im Zuge der Vertragsfreiheit rechtlich bindend ist. Jedoch musst du dies nachweisen können, was besonders bei einer mündlichen Zusage schwierig ist. Darüber hinaus ist eine mündliche Zusage nur gültig, wenn nicht per Gesetz eine Schriftform vorgegeben wird – was bei Stellenbesetzungen aber meistens der Fall ist. Hast du hingegen eine schriftliche Zusage erhalten, könntest du rechtliche Schritte einleiten und die Einstellung so ‘erzwingen’. Ob das eine angemessene Reaktion auf das Job-Ghosting vom Arbeitgeber ist, musst du jedoch selbst entscheiden.

 

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Egal ob du nach Vollzeit-Jobs, Nebenjobs oder Minijobs suchst – wir haben Ausschreibungen, die zu deinen Interessen und deinem Alltag passen. Klicke dich durch unsere Jobbörse und bewirb dich innerhalb weniger Minuten auf spannende Stellenangebote.

 

Keine Antwort ist auch eine Antwort

Job-Ghosting fühlt sich sowohl für den Bewerber als auch für Arbeitgeber nicht gut an. Damit du als Bewerber aus der Masse herausstichst, kannst du einen Blick auf unsere Bewerbungstipps werfen. So überzeugst du deinen Arbeitgeber bereits vom ersten Moment an von dir und minderst die Chancen auf Job-Ghosting nach deiner Bewerbung. Manchmal liegt es aber auch nicht an deinen Unterlagen, sondern an einer Überforderung oder Unorganisiertheit des Arbeitgebers, dass du keine Rückmeldung erhältst. Eine höfliche Rückfrage kann da Wunder bewirken. Erhältst du auch darauf keine Antwort, ist es aber wichtig dir zu überlegen, ob dieses Unternehmen dann überhaupt zu dir passt. Halte dich lieber nicht zu lange mit Arbeitgebern auf, die sich nicht zurückmelden und mache dich auf die Suche nach weiteren Stellen, die zu dir passen könnten. So erhöhst du deine Chancen, dein berufliches Match zu finden.


Apropos berufliches Match – wir bei YoungCapital haben uns darauf spezialisiert, für jeden Bewerber den passenden Arbeitgeber zu finden. Klicke dich also gerne durch unsere offenen Stellenangebote und schau, ob dir etwas zusagt. Bei Interesse kannst du dich in nur wenigen Minuten bewerben. Und versprochen: Von Job-Ghosting sind wir auch keine Fans.

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