Unbefristeter Arbeitsvertrag

Der unbefristete Arbeitsvertrag bildet das Fundament für eine langfristige und stabile Beschäftigungsbeziehung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitnehmer. Dieser Vertragstyp, frei von vordefiniertem Enddatum, verspricht Sicherheit und zahlreiche Vorteile für beide Parteien. Von den Grundlagen bis hin zu spezifischen Aspekten wie Probezeit, Kündigungsmodalitäten und der Transformation von befristeten zu unbefristeten Arbeitsverträgen beleuchtet dieser Artikel im Detail, was Sie wissen müssen. Nutzen Sie unser HR-Lexikon und erfahren Sie alles über unbefristete Arbeitsverträge, um die optimale Basis für dauerhaft erfolgreiche berufliche Partnerschaften zu schaffen.

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Bedeutung: Was ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag?

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag oder fristloser Arbeitsvertrag markiert eine dauerhafte Verbindung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitnehmer – er ist nicht durch ein vorgegebenes Enddatum begrenzt. Dieser feste Vertragstyp wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, was bedeutet, dass er ohne festgelegte Befristung fortbesteht. Nur durch entsprechende Kündigungsfristen, die gesetzlich oder individuell vereinbart sein können, wird er beendet. Innerhalb dieses Vertrags sind die Rechte und Pflichten beider Parteien definiert, um eine klare Arbeitsbeziehung zu etablieren.

Obwohl ein unbefristeter Arbeitsvertrag auch mündlich gültig sein kann, ist die schriftliche Form zu bevorzugen. Diese Praxis sorgt nicht nur für Rechtssicherheit, sondern erleichtert auch die Beweisführung bei möglichen Unstimmigkeiten. Die schriftliche Fixierung von unbefristeten Arbeitsverhältnissen wird daher in der Praxis stark empfohlen, um Klarheit für beide Seiten zu gewährleisten.

Vorteile eines unbefristeten Arbeitsvertrages

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag gilt als das Goldstück der Arbeitsverträge, sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Diese Vertragsart schafft eine solide Grundlage für eine langfristige Zusammenarbeit, die mit zahlreichen Vorteilen verbunden ist.

Für Ihre Arbeitnehmer bietet ein unbefristeter Arbeitsvertrag vor allem:

  • Job-Sicherheit: Der feste Arbeitsvertrag ohne vorgesehenes Enddatum vermittelt ein hohes Maß an beruflicher Sicherheit und Stabilität, was die Lebensplanung und finanzielle Vorhersagbarkeit erheblich erleichtert.
  • Karriereentwicklung: Unbefristete Arbeisverhältnisse eröffnen bessere Möglichkeiten für berufliches Wachstum und Weiterbildung innerhalb Ihres Unternehmens.

Für Sie als Arbeitgeber sind die Vorteile eines unbefristeten Arbeitsvertrages ebenfalls vielfältig:

  • Bindung von Talenten: Die Aussicht auf eine dauerhafte Anstellung macht Ihr Unternehmen attraktiver für hoch qualifizierte Arbeitskräfte, die nach Stabilität und langfristigen Perspektiven suchen.
  • Investition in Mitarbeiter lohnt sich: Die Kosten für Rekrutierung und Einarbeitung neuer Mitarbeiter sind beträchtlich. Bei unbefristeten Arbeitsverträgen amortisieren sich diese Investitionen über die Zeit, da Mitarbeiter länger im Unternehmen bleiben und ihre erworbenen Fähigkeiten und Erfahrungen Ihrer Organisation zugutekommen.
  • Förderung der Mitarbeiterbindung und -motivation: Eine dauerhafte Beschäftigungsperspektive stärkt die Loyalität der Mitarbeiter zum Unternehmen und motiviert sie, sich langfristig für die Unternehmensziele einzusetzen.
  • Wissenssicherung im Unternehmen: Langjährige Mitarbeiter verfügen über wertvolles unternehmensspezifisches Wissen und tragen zur Weitergabe dieses Wissens bei, was die Effizienz und Produktivität steigert.
  • Reduzierung von Fluktuation: Fristlose Arbeitsverträge verringern die Mitarbeiterfluktuation und damit verbundene Kosten und Aufwände für die Suche und Einarbeitung neuer Kräfte.
  • Positive Unternehmenskultur: Ein stabiles Arbeitsumfeld fördert eine positive Unternehmenskultur, die wiederum Ihre Arbeitgebermarke stärkt und Sie als attraktiven Arbeitgeber positioniert.

Die Entscheidung für unbefristete Arbeitsverträge signalisiert eine Investition in die Zukunft Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeiter. Sie schafft eine Win-win-Situation, in der langfristige Ziele und nachhaltiges Wachstum im Vordergrund stehen.

Probezeit bei unbefristetem Arbeitsvertrag

Die Probezeit bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag dient als eine initiale Phase, in der sowohl Sie als auch der neue Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, die Eignung für die jeweilige Position und das Betriebsklima zu evaluieren. Diese Phase ist in der Regel auf maximal sechs Monate begrenzt, kann aber je nach Vereinbarung variieren. Es ist möglich, einen unbefristeten Arbeitsvertrag ohne Probezeit zu schließen: Das ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der Mitarabereiter bereits durch vorherige Tätigkeiten oder in einer ähnlichen Position seine Fähigkeiten und die Passung zu Ihrem Unternehmen unter Beweis gestellt hat.

Die Einrichtung einer Probezeit bei unbefristeten Arbeitsverträgen hat für beide Seiten Vorteile: Sie können die Leistung und das Potenzial des neuen Teammitgliedes in der Praxis beurteilen, bevor sie sich langfristig binden. Ein unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Probezeit setzt dagegen ein hohes Maß an Vertrauen in die Fähigkeiten des Arbeitnehmers voraus. Er unterstreicht die Erwartung einer dauerhaften und erfolgreichen Zusammenarbeit von Beginn an.

Für detailliertere Informationen verweisen wir auf unseren umfassenden Artikel zum Thema Probezeit im Arbeitsvertrag. Dort finden Sie weitere Einblicke und Richtlinien, die Ihnen helfen, diese Phase optimal zu nutzen und rechtssicher zu gestalten.

Unbefristeten Arbeitsvertrag kündigen

Das Kündigen eines unbefristeten Arbeitsvertrags stellt sowohl für Sie als Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer ein delikates Thema dar. In Deutschland ist die Kündigung solcher Verträge an spezifische gesetzliche Regelungen gebunden. Hier finden Sie eine umfassende Betrachtung der relevanten Aspekte, einschließlich der Kündigung ohne Grund, der Kündigungsfristen, einer potenziellen Abfindung und der Möglichkeit einer Kündigung eines unbefristeten Arbeitsvertrages ohne vorherige Abmahnung.

Gesetzliche Kündigungsfristen

Die Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen bei unbefristeten Arbeitsverträgen ist grundlegend. Gemäß § 622 BGB variieren diese abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Während für die Kündigung durch den Arbeitnehmer meist eine Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Monatsende gilt, müssen Sie als Arbeitgeber mit zunehmender Beschäftigungsdauer Ihres Mitarbeiters längere Fristen einhalten – bis zu sieben Monaten zum Monatsende bei einer Betriebszugehörigkeit von 20 Jahren.

Kündigung ohne Grund

Eine Kündigung des unbefristeten Arbeitsvertrages ohne spezifischen Grund ist gesetzlich nicht zulässig. Der Arbeitgeber muss stichhaltige, nachweisbare Kündigungsgründe vorlegen, die personen-, verhaltens- oder betriebsbedingt sein können. Eine undifferenzierte Kündigung könnte nicht nur unwirksam sein, sondern auch zu Ansprüchen auf eine Abfindung seitens des Arbeitnehmers führen.

Abmahnung vor Kündigung

Die Notwendigkeit einer Abmahnung vor Ausspruch einer Kündigung ist besonders hervorzuheben. Vor allem bei verhaltensbedingten Kündigungen ist es üblich, dass dem Arbeitnehmer zunächst die Möglichkeit zur Besserung seines Verhaltens gegeben wird. Eine Kündigung des unbefristeten Arbeitsvertrages ohne vorherige Abmahnung wird in vielen Fällen als rechtlich unwirksam betrachtet.

Wir empfehlen Ihnen für mehr detaillierte Infos zu dem Thema unseren Artikel ‘Unbefristeter Arbeitsvertrag Kündigung’.

Die Kündigung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses verlangt von Ihnen als Arbeitgeber ein hohes Maß an Sorgfalt und rechtlichen Kenntnissen. Durch die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und durch eine klare Kommunikation der Kündigungsgründe kann der Kündigungsprozess aber für beide Parteien fair und rechtssicher gestaltet werden. Ziehen Sie in komplexen Fällen fachkundigen Rechtsbeistand hinzu, um die Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen sicherzustellen, wenn Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag kündigen.

Ab wann wird befristeter Arbeitsvertrag unbefristet?

Ein befristeter Arbeitsvertrag kann unter bestimmten Umständen automatisch unbefristet werden, wenn:

  • Die schriftliche Festlegung der Befristung fehlt, was die Befristung rechtlich ungültig macht.
    • Die Gesamtdauer der Befristung mehr als zwei Jahre beträgt; ohne sachlichen Grund ist eine Befristung rechtlich auf maximal zwei Jahre begrenzt.
    • Innerhalb von zwei Jahren der befristete Vertrag bereits dreimal verlängert wurde; eine vierte Verlängerung ist rechtlich nicht zulässig.
    • Kein Sachgrund für eine weitere Befristung vorliegt, zum Beispiel bei einer Elternzeitvertretung.
    • Die Arbeitsbedingungen, wie die Arbeitsstunden, der Stundenlohn oder das Tätigkeitsgebiet, während der Vertragslaufzeit geändert werden. Dies kommt faktisch einem neuen Arbeitsvertrag gleich. Liegt bereits ein vorheriger befristeter Vertrag vor, darf dieser nicht erneut befristet aufgesetzt werden.

    Insbesondere die Überschreitung der maximal zulässigen Gesamtdauer einer sachgrundlosen Befristung – typischerweise zwei Jahre – kann eine solche Umwandlung zum unbefristeten Arbeitsvertrag zur Folge haben. Sie sollten daher die gesetzlichen Kündigungsfristen und die Regelungen zur Kettenbefristung genau kennen und beachten.

    Im Detail werden die Themen in unserem Artikel ‘Befristeten Arbeitsvertrag verlängern’ ausführlich behandelt. Dort erklären wir, unter welchen Voraussetzungen eine Verlängerung rechtlich zulässig ist und wie genau Sie eine unbeabsichtigte Umwandlung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vermeiden.

    Formulierungen für unbefristeten Arbeitsvertrag

    Für die Gestaltung eines unbefristeten Arbeitsvertrags ist eine sorgfältige Formulierung essenziell, um Rechtssicherheit für beide Vertragsparteien zu gewährleisten. Hierbei ist die Überprüfung durch Ihre Rechtsabteilung vor Versendung des Vertrags an das neue Teammitglied unerlässlich. Nachfolgend finden Sie eine Auswahl an Formulierungsvorschlägen, die verschiedene Aspekte eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses abdecken. Diese Beispiele dienen zur Orientierung und müssen individuell geprüft und angepasst werden:

    • Vertragsbeginn und -dauer ‘Dieses Arbeitsverhältnis tritt mit Wirkung vom [Datum] in Kraft und ist bis auf Weiteres unbefristet angelegt.’
    • Position und Aufgabenbereich ‘Im Rahmen dieses unbefristeten Arbeitsverhältnisses wird der Arbeitnehmer in der Position als [Bezeichnung] tätig sein. Die zu erfüllenden Aufgaben können entsprechend den betrieblichen Erfordernissen angepasst werden.’
    • Probezeit ‘Die ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses stellen die Probezeit dar, innerhalb derer das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen beendet werden kann.’
    • Kündigungsfristen nach der Probezeit ‘Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist für das Arbeitsverhältnis beiderseits vier Wochen zum Monatsende.’
    • Arbeitszeit ‘Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt [Anzahl] Stunden. Die Verteilung der Arbeitszeit richtet sich nach den betrieblichen Erfordernissen und wird vom Arbeitgeber festgelegt.’
    • Vergütung ‘Für die Tätigkeit erhält der Arbeitnehmer ein monatliches Bruttogehalt in Höhe von [Betrag]. Überstunden werden gesondert vergütet, sofern sie vom Arbeitgeber angeordnet wurden.’
    • Urlaubsanspruch ‘Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen jährlichen Urlaub von [Anzahl] Arbeitstagen pro Kalenderjahr, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und betrieblichen Regelungen.’
    • Vertraulichkeitsvereinbarung ‘Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, während der Dauer des Arbeitsverhältnisses und auch nach dessen Beendigung über alle vertraulichen Informationen Stillschweigen zu bewahren.’

    Diese Formulierungen sind als Ausgangspunkt für die Erstellung eines unbefristeten Arbeitsvertrags gedacht. Sie sollten stets von Ihrem Rechtsbeistand an die spezifischen Bedürfnisse Ihres Unternehmens angepasst werden.

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Key Takeaways

  • Ein unbefristeter Arbeitsvertrag stellt ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis ohne festgelegtes Enddatum dar.
  • Der unbefristete Arbeitsvertrag bietet Sicherheit und Stabilität, was zu einer verstärkten Bindung und Motivation führt.
  • Die Probezeit in einem unbefristeten Arbeitsvertrag gibt beiden Seiten sechs Monate Zeit, um zu prüfen, ob die Stelle passt, mit der Möglichkeit, schneller zu kündigen.
  • Die Kündigung eines unbefristeten Arbeitsvertrages erfordert die Einhaltung gesetzlicher oder vertraglich festgelegter Kündigungsfristen und -gründe.
  • Ein befristeter Arbeitsvertrag wird unter bestimmten Bedingungen, wie dem Überschreiten der maximalen Befristungsdauer, automatisch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt.
  • Präzise und rechtskonforme Formulierungen sind in einem unbefristeten Arbeitsvertrag essenziell, um die Pflichten beider Vertragsparteien klar zu definieren.

Disclaimer

Bitte beachten Sie, dass die bereitgestellten Informationen in diesem Artikel lediglich zu Informationszwecken dienen und keine Rechtsberatung darstellen. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der Inhalte. Für konkrete rechtliche Fragen empfehlen wir Ihnen, sich an einen qualifizierten Rechtsberater zu wenden.

Häufig gestellte Fragen

  • Muss im Arbeitsvertrag unbefristet stehen?

  • Im Arbeitsvertrag muss nicht explizit ‘unbefristet’ stehen, da ein Vertrag ohne angegebenes Enddatum automatisch als unbefristet gilt. Es ist jedoch empfehlenswert, zur Klarheit die Unbefristung ausdrücklich zu erwähnen.

  • Warum ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag gut?

  • Ein unbefristeter Arbeitsvertrag fördert die Loyalität und das langfristige Engagement Ihrer Mitarbeiter, da diese sich durch die Job-Sicherheit mehr dem Unternehmen verbunden fühlen. Zudem erleichtert er die Personalplanung und Entwicklung von Personalressourcen.

  • Wann hat mein Mitarbeiter Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag?

  • Ihr Mitarbeiter hat Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag, wenn er länger als zwei Jahre durch wiederholte befristete Verträge beschäftigt wurde oder nach dem offiziellen Ende eines befristeten Vertrags weiterarbeitet, ohne dass ein neuer Vertrag abgeschlossen wird. Zudem ergibt sich ein Anspruch, wenn durch regelmäßige Praktiken signalisiert wird, dass die Beschäftigung dauerhaft fortgesetzt wird, auch ohne dies schriftlich festzuhalten.

  • Kann eine unbefristete Stelle in ein befristete umgewandelt werden?

  • Eine Umwandlung von einer unbefristeten in eine befristete Anstellung ist rechtlich nicht ohne Weiteres möglich und erfordert die ausdrückliche Zustimmung des Mitarbeiters, da dies eine wesentliche Änderung des Arbeitsvertrags darstellt. Zudem muss für eine solche Vertragsänderung ein sachlicher Grund vorliegen, um den Anforderungen des Arbeitsrechts zu entsprechen.

  • Wie schreibe ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag?

  • Sie sollten beim Verfassen eines unbefristeten Arbeitsvertrags darauf achten, alle wesentlichen Vertragsbestandteile klar und präzise zu formulieren, einschließlich der Position, Aufgaben, Arbeitszeit, Vergütung und Kündigungsbedingungen. Es ist zudem ratsam, den Vertrag vor der Unterzeichnung durch die Rechtsabteilung oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen, um Rechtskonformität und Vollständigkeit sicherzustellen.

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