Betriebliches Eingliederungsmanagement

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein essenzielles Instrument für Arbeitgeber, um die Rückkehr langzeiterkrankter Mitarbeiter zu erleichtern. Dieses Verfahren hilft dabei, Arbeitsunfähigkeiten vorzubeugen und die Gesundheit der Belegschaft langfristig zu fördern. Doch wie setzen Sie ein effektives BEM-Verfahren um und welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind zu beachten? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige rund um die BEM-Wiedereingliederung. Lassen Sie uns gemeinsam die Vorteile und Umsetzungsschritte des betrieblichen Eingliederungsmanagements entdecken.

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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – was ist das?

Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein Verfahren im HR-Bereich, das darauf abzielt, Mitarbeiter nach längerer Krankheit wieder erfolgreich in den Arbeitsalltag zu integrieren. Wenn ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres mehr als sechs Wochen am Stück oder wiederholt arbeitsunfähig ist, sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet zu handeln. Sie müssen gemeinsam mit dem betroffenen Mitarbeiter und dem Betriebsrat erörtern, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann. Zudem sollten sie klären, welche Unterstützungen notwendig sind, um erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen.

Das BEM-Verfahren geht weit über einfache Wiedereingliederungsmaßnahmen hinaus. Es umfasst individuelle Lösungen, die auf die spezifischen Bedürfnisse des Mitarbeiters zugeschnitten sind. Dazu können Anpassungen des Arbeitsplatzes, flexible Arbeitszeiten oder spezielle Schulungsmaßnahmen gehören. Ziel ist es, nicht nur die Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Angestellten zu fördern, sondern auch seinen Arbeitsplatz langfristig zu sichern.

In Zeiten des Fachkräftemangels ist BEM für Arbeitgeber besonders wertvoll. Es trägt dazu bei, das krankheitsbedingte Ausscheiden zu verhindern und die Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen zu stärken. Für die Betroffenen bedeutet betriebliches Eingliederungsmanagement Sicherheit und Perspektive, da es hilft, Arbeitslosigkeit oder Frühverrentung zu vermeiden. Insgesamt profitieren beide Seiten von einem erfolgreichen BEM-Verfahren.

Stufenweise Wiedereingliederung und BEM-Verfahren

Die stufenweise Wiedereingliederung und das BEM-Verfahren sind zwar unterschiedliche Ansätze, ergänzen sich jedoch oft. Bei der stufenweisen Wiedereingliederung kehrt der Mitarbeiter nach einer Krankheit oder Verletzung schrittweise an den Arbeitsplatz zurück. In Abstimmung mit dem behandelnden Arzt wird die Arbeitszeit schrittweise erhöht, sodass der Angestellte langsam an die volle Belastung herangeführt wird. Ziel ist es, den Gesundheitszustand zu stabilisieren oder zu verbessern, indem der Körper nicht abrupt wieder voll belastet wird.

Das betriebliche Eingliederungsmanagement tritt oft parallel in Kraft, wenn die Arbeitsunfähigkeit insgesamt mehr als sechs Wochen andauert. Während die stufenweise Eingliederung die medizinische Rehabilitation des Mitarbeiters unterstützt, zielt das BEM darauf ab, durch organisatorische und technische Maßnahmen am Arbeitsplatz das Risiko erneuter Erkrankungen zu minimieren. Arbeitgeber, Mitarbeiter, Betriebsrat und gegebenenfalls Eingliederungsmanager oder BEM-Beauftragter arbeiten dabei eng zusammen, um geeignete Maßnahmen zu ermitteln und umzusetzen.

Beide Verfahren verfolgen das gemeinsame Ziel, die Arbeitsfähigkeit des Mitarbeiters nachhaltig sicherzustellen. Die stufenweise Wiedereingliederung kümmert sich primär um die medizinische Genesung, während das BEM die Arbeitsbedingungen optimiert, um langfristig erneuten Ausfällen vorzubeugen. So wird eine umfassende Rehabilitation gewährleistet, die die Gesundheit und Produktivität des Arbeitnehmers fördert.

Wann ist ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen?

Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist durchzuführen, wenn ein Mitarbeiter innerhalb eines Jahres mehr als sechs Wochen am Stück oder wiederholt arbeitsunfähig war. Die Gesamtdauer von 42 Kalendertagen (30 Werktagen) ist der entscheidende Faktor. Es spielt keine Rolle, ob die Arbeitsunfähigkeit durch eine oder mehrere Erkrankungen bedingt ist oder ob jede Krankmeldung durch ein Attest belegt ist.

Ein Angebot eines BEM-Verfahrens ist immer unabhängig davon zu machen, ob der Angestellte noch krank ist oder bereits wieder arbeitet. In den meisten Fällen wird der Zeitraum während einer Arbeitsunfähigkeit erreicht.

Fallbeispiele, in denen ein BEM erforderlich ist:

  • Nach einer Operation und einem anschließenden Krankenhausaufenthalt von 11 Tagen war Sarah M. über vier Wochen krankgeschrieben. Hier greift das BEM.
  • Nach einem schweren Sportunfall war Marc K. sechs Wochen krankgeschrieben und befindet sich jetzt in der Rehabilitation. Auch hier ist ein BEM notwendig.
  • Karin B. hat eine Tumorerkrankung. Der Arbeitgeber hat ihren Arbeitsplatz freigehalten und bietet bei ihrer Rückkehr nach 15 Monaten ein BEM an.
  • Im laufenden Jahr war Sebastian M. dreimal für jeweils zwei Wochen arbeitsunfähig erkrankt und am Ende des Jahres nochmals für drei Tage. Insgesamt war er länger als sechs Wochen arbeitsunfähig und wird daher zu einem BEM-Gespräch eingeladen.

Sonderfall:

Ein schwerwiegender Virusgrippe-Ausbruch im Winter führt dazu, dass mehrere Mitarbeiter über drei oder vier Wochen krankgeschrieben sind. Wenn einer dieser Mitarbeiter zusätzlich aufgrund der Erkrankung seines Kindes noch mal zwei Wochen fehlt und zwei Tage wegen einer Zahnoperation krankgeschrieben wird, ist ein betriebliches Eingliederungsmanagement in diesem speziellen Fall nicht erforderlich.

Wichtige Punkte im Überblick:

  • Zeitpunkt: Das BEM ist unabhängig vom aktuellen Gesundheitsstatus des Mitarbeiters durchzuführen.
  • Krankheitsursachen: Ob die Arbeitsunfähigkeit durch verschiedene Diagnosen verursacht wurde, ist irrelevant.
  • Nachweispflicht: Es ist unwichtig, ob jeder Krankheitstag durch ein ärztliches Attest belegt ist.
  • Rehabilitationsmaßnahmen zählen zur Arbeitsunfähigkeit, Mutterschutz jedoch nicht.

Wer ist an ei­nem BEM beteiligt?

Ein erfolgreiches betriebliches Eingliederungsmanagement erfordert die Zusammenarbeit verschiedener Akteure. Jeder bringt seine Perspektive und Expertise ein, um den betroffenen Mitarbeiter bestmöglich zu unterstützen. Hier ein Überblick, wer an einem BEM-Verfahren beteiligt ist:

  • Mitarbeiter: Sie stehen im Mittelpunkt des BEM. Ihre Bedürfnisse, Bedenken und gesundheitlichen Voraussetzungen sind entscheidend für die Gestaltung der Wiedereingliederung. Offenheit und aktive Teilnahme am Prozess sind wichtig für den Erfolg.
  • Arbeitgeber: Als Arbeitgeber tragen Sie die Verantwortung für die Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements. Sie initiieren das Verfahren, stellen die nötigen Ressourcen bereit und sorgen für die Umsetzung geeigneter Maßnahmen.
  • Betriebsrat oder Personalrat: Diese Gremien vertreten die Interessen der Belegschaft und unterstützen den BEM-Prozess. Sie achten darauf, dass das Verfahren fair und transparent abläuft. Ihre Mitwirkung hilft, mögliche Konflikte zu vermeiden und das Vertrauen der Arbeitnehmer in das BEM zu stärken.
  • Betriebsarzt: Der Betriebsarzt bringt medizinisches Fachwissen ein. Er beurteilt die gesundheitliche Situation des Mitarbeiters und gibt Empfehlungen für Maßnahmen zur Wiedereingliederung. Seine Expertise ist unverzichtbar, um gesundheitliche Risiken zu minimieren und eine passgenaue Unterstützung zu gewährleisten.
  • Eingliederungsmanager oder BEM-Beauftragter: Diese Person koordiniert das BEM-Verfahren. Sie organisiert die Gespräche, dokumentiert den Prozess und sorgt dafür, dass alle Beteiligten informiert und einbezogen sind. Der Eingliederungsmanager stellt sicher, dass der BEM-Ablauf strukturiert und zielgerichtet verläuft.
  • Schwerbehindertenvertretung: Bei schwerbehinderten Mitarbeitern wird auch die Schwerbehindertenvertretung am BEM-Prozess beteiligt. Sie bringt spezielle Kenntnisse ein und unterstützt den Prozess, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse dieser Angestellten berücksichtigt werden.

Jeder dieser Akteure spielt eine wichtige Rolle im betrieblichen Eingliederungsmanagement. Durch ihre Zusammenarbeit wird sichergestellt, dass der betroffene Mitarbeiter bestmöglich unterstützt wird und wieder erfolgreich in den Arbeitsalltag zurückkehren kann.

BEM und der Datenschutz

Beim betrieblichen Eingliederungsmanagement spielt der Datenschutz eine zentrale Rolle. Ihre Mitarbeiter müssen darauf vertrauen können, dass Sie ihre sensiblen Gesundheitsdaten sicher und vertraulich behandeln. Für die Durchführung eines BEM-Verfahrens benötigen Sie diese Daten, um den Gesundheitszustand der betroffenen Angestellten zu verstehen und die Wiedereingliederung erfolgreich zu gestalten.

Der Datenschutz ist daher ein zentraler Aspekt, der schon vor Beginn des BEM-Verfahrens geklärt werden muss. Ein umfassendes Datenschutzkonzept hilft Ihnen dabei, die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten klar zu regeln. Dieses Konzept sollte beschreiben, welche Daten zu welchem Zweck erhoben und welche Maßnahmen zur Datensicherheit getroffen werden.

Wichtig ist, dass die Erhebung und Verarbeitung der Daten nur mit schriftlicher Einwilligung in Form einer Datenschutzerklärung erfolgt. Diese muss freiwillig und detailliert sein, damit Ihre Mitarbeiter genau wissen, welche Daten für das BEM verwendet werden und warum. Transparenz ist hier das A und O, um Vertrauen aufzubauen und Missverständnisse zu vermeiden.

Auch der Zweckbindungsgrundsatz spielt eine wichtige Rolle. Die in der Datenschutzerklärung angegebenen Daten dürfen nur für die im BEM festgelegten Ziele verwendet werden und nicht für andere arbeitsvertragliche Zwecke.

Indem Sie diese Aspekte berücksichtigen, stellen Sie sicher, dass das betriebliche Eingliederungsmanagement datenschutzkonform abläuft. Gleichzeitig schaffen Sie Vertrauen bei Ihren Mitarbeitern, dass ihre sensiblen Daten in guten Händen sind.

BEM-Verfahren: Regeln und Tipps

Obwohl die gesetzliche Vorgabe für das betriebliche Eingliederungsmanagement vage ist, gibt es einige bewährte Regeln und Tipps, die Ihnen den Einstieg erleichtern können:

  1. Klare Kommunikation: Informieren Sie Ihren Mitarbeiter ausführlich über die Ziele des BEM. Erklären Sie, dass das Verfahren dazu dient, gemeinsam Wege zu finden, um seine Genesung und Wiedereingliederung zu unterstützen.
  2. Dokumentation: Legen Sie eine separate BEM-Akte für den betroffenen Angestellten an. Diese sollte getrennt von der regulären Personalakte aufbewahrt werden. In der Personalakte vermerken Sie lediglich die Zustimmung oder Ablehnung des BEM und die getroffenen Maßnahmen, keine medizinischen Daten.
  3. Früher Kontakt: Bei mehrfachen Kurzeiterkrankungen empfiehlt es sich, sofort nach Erreichen der Sechs-Wochen-Frist eine schriftliche Einladung zu einem BEM-Gespräch an die Privatadresse des Mitarbeiters zu senden. Bei schweren Langzeiterkrankungen sollten Sie nach mehr als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit den Erstkontakt suchen und ein betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten, sobald der Mitarbeiter auf dem Weg der Besserung ist.
  4. Freiwilligkeit und Zustimmung: Das BEM kann nur mit der Zustimmung des betroffenen Mitarbeiters durchgeführt werden. Akzeptieren Sie daher auch, wenn dieser das BEM ablehnt.
  5. Gesprächsführung: Nach der Zustimmung des Arbeitnehmers findet ein Gespräch mit dem BEM-Verantwortlichen statt. Dies kann ein Mitarbeiter der Personalabteilung oder ein interner Verantwortlicher sein. In bestimmten Betrieben ist die Einbindung des Betriebsrats obligatorisch. Auch ohne betriebliche Interessenvertretung kann das Gespräch erfolgen.
  6. Einbindung von Experten: Je nach Fall ist es sinnvoll, weitere Experten hinzuzuziehen. Dazu zählen die Fachkraft für Arbeitssicherheit, Vertreter des Integrationsamts oder des Rehabilitationsträgers wie Krankenkasse, Rentenversicherung, Unfallversicherung oder die Agentur für Arbeit.

Diese Tipps helfen Ihnen, ein effektives und datenschutzkonformes BEM-Verfahren zu gestalten, das Ihre Mitarbeiter unterstützt und die Rückkehr an den Arbeitsplatz erleichtert.

Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein wertvolles Instrument, um die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit Ihrer Angestellten nach längeren Krankheitszeiten zu fördern. Durch ein gut strukturiertes Verfahren stärken Sie nicht nur das Vertrauen Ihrer Belegschaft, sondern tragen auch zur langfristigen Leistungsfähigkeit und Zufriedenheit in Ihrem Unternehmen bei. Investieren Sie in ein effektives BEM, um eine nachhaltige und gesunde Arbeitsumgebung zu schaffen.

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Key Takeaways

  • Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein Verfahren zur Wiedereingliederung von langzeiterkrankten Mitarbeitern in den Arbeitsprozess.
  • Es ist erforderlich, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres mehr als sechs Wochen am Stück oder wiederholt arbeitsunfähig war.
  • Am BEM sind der Betriebsrat, der Betriebsarzt, der Eingliederungsmanager oder BEM-Beauftragte sowie bei Bedarf die Schwerbehindertenvertretung beteiligt.
  • Datenschutz ist entscheidend: Es müssen klare Regelungen für die vertrauliche Verarbeitung sensibler Gesundheitsdaten eingehalten werden.
  • Für ein erfolgreiches BEM-Verfahren sind klare Kommunikation, Dokumentation und freiwillige Teilnahme ausschlaggebend.

Disclaimer

Bitte beachten Sie, dass die bereitgestellten Informationen in diesem Artikel lediglich zu Informationszwecken dienen und keine Rechtsberatung darstellen. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der Inhalte. Für konkrete rechtliche Fragen empfehlen wir Ihnen, sich an einen qualifizierten Rechtsberater zu wenden.

Häufig gestellte Fragen

  • Wie funktioniert das betriebliche Eingliederungsmanagement?

  • Das betriebliche Eingliederungsmanagement unterstützt Mitarbeiter, die nach längerer Krankheit wieder in den Arbeitsalltag zurückkehren möchten. Es beinhaltet die frühzeitige Erkennung von gesundheitlichen Einschränkungen, individuelle Maßnahmen zur Wiedereingliederung und die Zusammenarbeit verschiedener betrieblicher Akteure.

  • Warum ist ein BEM sinnvoll?

  • Ein BEM erfüllt nicht nur gesetzliche Anforderungen, sondern fördert auch die langfristige Bindung und Motivation der Mitarbeiter. Durch gezielte Unterstützung und Maßnahmen können Ausfallzeiten reduziert, die Arbeitsfähigkeit erhalten und die Zufriedenheit der Belegschaft gesteigert werden.

  • Ist ein betriebliches Eingliederungsmanagement Pflicht?

  • Ein betriebliches Eingliederungsmanagement ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX müssen Arbeitgeber ein BEM durchführen, wenn ein Mitarbeiter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist. Es dient dazu, die Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten und Arbeitsplätze langfristig zu sichern.

  • Wie sieht eine Dienstvereinbarung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement aus?

  • Eine Dienstvereinbarung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement legt konkret fest, wie das BEM im Unternehmen organisiert und durchgeführt wird. Sie regelt die Rollen und Verantwortlichkeiten der Beteiligten, den Ablauf des Verfahrens sowie den Umgang mit sensiblen Daten.

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