Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

In diesem Leitfaden zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall decken wir alle wesentlichen Aspekte ab, die Sie als Arbeitgeber kennen müssen. Sie erhalten Einblicke in die Grundlagen und rechtlichen Bedingungen der Gehaltsfortzahlung, lernen, ab wann und wie Ansprüche geltend gemacht werden können und wie die Berechnung richtig durchgeführt wird. Zusätzlich gehen wir auf spezielle Szenarien ein, wie den Umgang mit Entgeltfortzahlungen in der Probezeit, nach einer Kündigung und in Fällen ohne Krankmeldung. Dieser Artikel bietet Ihnen die notwendigen Werkzeuge, um Ihre Pflichten als Arbeitgeber bei Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sicher und gesetzeskonform zu navigieren.

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Grundlagen der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist ein fundamentales Konzept im deutschen Arbeitsrecht, das darauf abzielt, Arbeitnehmern während einer krankheitsbedingten Fehlzeit finanzielle Stabilität zu bieten. Diese Regelungen sind im Entgeltfortzahlungsgesetz verankert, das Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Lohn ihrer Mitarbeiter für eine bestimmte Dauer weiterzuzahlen, wenn diese nicht in der Lage sind zu arbeiten.

Der gesetzliche Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erstreckt sich üblicherweise über einen Zeitraum von bis zu 6 Wochen. Dieser Zeitraum soll den Arbeitnehmern ermöglichen, sich von ihrer Krankheit zu erholen, ohne einen finanziellen Verlust befürchten zu müssen.

Es ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen genau zu verstehen. Denn dieses Verständnis hilft dabei, die jeweiligen Rechte und Pflichten korrekt anzuwenden und fördert eine transparente sowie konfliktfreie Abwicklung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall im Fehlzeitenmanagement.

Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Gemäß dem Gesetz haben Ihre Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, wenn sie unverschuldet arbeitsunfähig sind.

Der gesetzliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall beginnt nicht unmittelbar mit dem ersten Arbeitstag. In den ersten vier Wochen der Beschäftigung besteht demnach kein Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, wenn der Arbeitnehmer krank wird. Diese Regelung dient dem Schutz der Arbeitgeber vor hohen finanziellen Belastungen durch neue Mitarbeiter, die kurz nach Arbeitsantritt erkranken. Erst nach einer Beschäftigungsdauer von vier Wochen hat der Arbeitnehmer im Krankheitsfall Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber für bis zu 6 Wochen.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nach 6 Wochen

Nach Ablauf der 6 Wochen greift eine weitere gesetzliche Regelung, die die Fortzahlung des Gehalts durch die Krankenversicherung des Arbeitnehmers vorsieht. Diese Fortzahlung sichert dem Arbeitnehmer weiterhin ein Einkommen und erleichtert die finanzielle Last während einer längeren Krankheitsperiode.

Arbeitgeber müssen sich auch mit speziellen Szenarien auseinandersetzen, wie der Lohnfortzahlung bei wiederholter Krankheit. Wenn ein Arbeitnehmer wegen derselben Krankheit mehrmals innerhalb von zwölf Monaten arbeitsunfähig wird, werden die Fehlzeiten zusammengezählt. Überschreitet die Gesamtzeit der Arbeitsunfähigkeit die 6-Wochen-Grenze nicht, bleibt der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet.

Berechnung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wird auf Basis des durchschnittlichen Arbeitsentgelts der letzten drei Monate vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit berechnet. Dies beinhaltet alle regelmäßigen Bestandteile des Gehalts wie Grundgehalt, Zulagen, Provisionen und regelmäßig gezahlte Boni. Nicht berücksichtigt werden dabei einmalige Zahlungen wie Jahresboni oder einmalige Prämien.

Berechnungszeitraum

Die gesetzliche Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist auf maximal 6 Wochen (42 Tage) begrenzt. Während dieses Zeitraums muss der Arbeitgeber das Gehalt in voller Höhe fortzahlen. Diese Regelung gilt für verschiedene Krankheiten, sofern zwischen den Krankheitsperioden mindestens 6 Monate liegen, in denen der Arbeitnehmer nicht wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig war.

Berechnungsbeispiel

Nehmen wir an, ein Mitarbeiter verdient ein monatliches Bruttogehalt von 3.000 Euro und hat regelmäßige, monatliche Zulagen von 500 Euro. Die Berechnung für die tägliche Bruttoentgeltzahlung wäre dann:

  • Durchschnittliches monatliches Bruttogehalt inklusive Zulagen: 3.500 Euro
  • Durchschnittliches tägliches Bruttoentgelt (angenommen ein Monat hat durchschnittlich 30 Tage): 3.500 Euro / 30 = 116,67 Euro pro Tag

Wenn der Mitarbeiter für einen Zeitraum von 20 Arbeitstagen krank ist, wäre die Lohnfortzahlung:

  • 116,67 Euro x 20 Tage = 2.333,40 Euro

Hinweis:

Es gibt einige spezielle Umstände, die beim Berechnen der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall berücksichtigt werden müssen, wie zum Beispiel Teilzeitbeschäftigung, variable Gehaltsbestandteile, oder wenn die Arbeitsunfähigkeit während eines unbezahlten Urlaubs beginnt. In solchen Fällen kann die Berechnung komplexer werden und sollte sorgfältig nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.

Arbeitgeber sollten sich stets der genauen Regelungen bewusst sein und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um sicherzustellen, dass die Berechnung korrekt und konform mit den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt wird. Eine präzise und transparente Handhabung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall trägt nicht nur zur Einhaltung der Gesetze bei, sondern fördert auch das Vertrauen und die Zufriedenheit der Mitarbeiter.

Besondere Fälle bei Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

In bestimmten Situationen kann die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall entfallen oder spezielle Regelungen greifen. Hier sind vier besondere Fälle, die für Arbeitgeber besonders relevant sind:

Keine Lohnfortzahlung bei Krankheit

Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, jedoch gibt es Ausnahmen. Beispielsweise, wenn die Krankheit durch das vorsätzliche Verhalten des Arbeitnehmers verursacht wurde, wie zum Beispiel durch Teilnahme an gefährlichen Sportarten ohne angemessene Schutzmaßnahmen, kann der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entfallen. Zudem gibt es keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn der Arbeitnehmer die Krankheit bewusst selbst herbeigeführt hat.

Keine Lohnfortzahlung bei Krankheit nach Kündigung

Nach einer Kündigung besteht der Anspruch auf Lohnfortzahlung weiterhin, solange das Arbeitsverhältnis noch besteht und der Arbeitnehmer krankgeschrieben ist. Der Anspruch erlischt jedoch mit dem offiziellen Ende des Arbeitsverhältnisses. Falls die Arbeitsunfähigkeit nach dem letzten offiziellen Arbeitstag beginnt, besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den ehemaligen Arbeitgeber.

Lohnfortzahlung bei Krankheit in der Probezeit

Während der Probezeit hat der Arbeitnehmer denselben Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wie nach der Probezeit, vorausgesetzt, er ist länger als vier Wochen beschäftigt. Die gesetzliche Regelung, die eine Wartefrist von vier Wochen vorsieht, bevor der Anspruch auf Lohnfortzahlung greift, betrifft alle neuen Mitarbeiter, unabhängig davon, ob sie sich in der Probezeit befinden oder nicht.

Lohnfortzahlung ohne Krankmeldung

Die Lohnfortzahlung setzt voraus, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit ordnungsgemäß nachweist, in der Regel durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Fehlt diese Krankmeldung und kann der Arbeitnehmer keinen triftigen Grund für die Verzögerung vorweisen, kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern, bis eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt wird. In der Praxis bedeutet dies, dass Arbeitgeber die Zahlung aufschieben können, bis sie den erforderlichen Nachweis erhalten.

Diese besonderen Fälle zeigen, dass die Regelungen zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall komplex sind und von Arbeitgebern ein hohes Maß an Aufmerksamkeit und korrekter Handhabung erfordern, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber die spezifischen Umstände jedes Einzelfalls prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, um korrekt zu handeln.

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Key Takeaways

  • Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist eine gesetzliche Pflicht, die sicherstellt, dass Arbeitnehmer während krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit finanziell abgesichert sind.
  • Alle Arbeitnehmer haben Anspruch darauf.
  • Die Lohnfortzahlung basiert auf dem Durchschnittsgehalt der letzten drei Monate vor der Erkrankung, einschließlich regelmäßiger Gehaltsbestandteile.
  • Spezielle Umstände wie Krankheit in der Probezeit, fehlende Krankmeldung oder Kündigung können die Regelungen beeinflussen und erfordern besondere Beachtung.

Disclaimer

Bitte beachten Sie, dass die bereitgestellten Informationen in diesem Artikel lediglich zu Informationszwecken dienen und keine Rechtsberatung darstellen. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der Inhalte. Für konkrete rechtliche Fragen empfehlen wir Ihnen, sich an einen qualifizierten Rechtsberater zu wenden.

Häufig gestellte Fragen

  • Wie lange erfolgt die Lohnfortzahlung bei Krankheit?

  • Die Lohnfortzahlung bei Krankheit wird durch den Arbeitgeber für einen Zeitraum von bis zu 6 Wochen (42 Tage) geleistet. Nach diesen 6 Wochen endet die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Lohnfortzahlung, und in der Regel übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung mit der Zahlung von Krankengeld.

  • Wann erfolgt keine Lohnfortzahlung bei Krankheit?

  • Keine Lohnfortzahlung erfolgt nur, wenn die Krankheit selbst verschuldet ist, beispielsweise durch Teilnahme an gefährlichen Aktivitäten ohne angemessene Sicherheitsvorkehrungen, oder wenn der Arbeitnehmer trotz Krankheit keine ärztliche Bescheinigung vorlegt. Ebenfalls erfolgt keine Lohnfortzahlung, wenn die Beschäftigung weniger als vier Wochen andauerte, bevor die Arbeitsunfähigkeit eintrat.

  • Was muss ich als Arbeitgeber bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall beachten?

  • Als Arbeitgeber ist es wichtig, die Dokumentation der Krankheitsfälle sorgfältig zu führen und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Es ist zudem essenziell, dass alle Krankmeldungen und ärztlichen Atteste fristgerecht eingereicht werden und dass Sie als Arbeitgeber eine klare Kommunikationslinie zu Ihren Mitarbeitern hinsichtlich ihrer Rechte und Pflichten im Krankheitsfall unterhalten.

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